Z - Diagnosen
Verfasst: 27.11.2017, 11:54
Hallo, es existieren diverse Diskussionen im Netz zu den o.g. Diagnosen
in Verbindung mit Krankengeld. Hierzu einige Fragen:
1. Ist es richtig, dass die GKV bei solch einer Diagnose kein Krankengeld zahlt ?
2. Was passiert, wenn vor Ablauf von 6 Wochen eine weitere Diagnose dazukommt bzw. sich die Diagnose ändert ?
3. Wie ist bei einer Folgebescheinigung der Hinweis zu verstehen: "... Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung fällt ... " zu verstehen, wenn die Erstbescheinigung eine AU bis zu einem Freitag attestiert. Wann spätestens müsste die Folgebescheinigung ausgestellt sein ?
4. Wann müssen die AU-Bescheinigungen spätestens der GKV zugegangen sein und wie kann man die fristgemäße Zustellung sicherstellen ?
5. Was geschieht, wenn eine Bescheinigung in einer längeren Kette von Bescheinigungen verloren geht , müssen dann erneut 6 Wochen ablaufen bis Krankengeld gezahlt wird oder wird es ganz gestrichen ?
Besten Dank für einen Rat.
in Verbindung mit Krankengeld. Hierzu einige Fragen:
1. Ist es richtig, dass die GKV bei solch einer Diagnose kein Krankengeld zahlt ?
2. Was passiert, wenn vor Ablauf von 6 Wochen eine weitere Diagnose dazukommt bzw. sich die Diagnose ändert ?
3. Wie ist bei einer Folgebescheinigung der Hinweis zu verstehen: "... Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung fällt ... " zu verstehen, wenn die Erstbescheinigung eine AU bis zu einem Freitag attestiert. Wann spätestens müsste die Folgebescheinigung ausgestellt sein ?
4. Wann müssen die AU-Bescheinigungen spätestens der GKV zugegangen sein und wie kann man die fristgemäße Zustellung sicherstellen ?
5. Was geschieht, wenn eine Bescheinigung in einer längeren Kette von Bescheinigungen verloren geht , müssen dann erneut 6 Wochen ablaufen bis Krankengeld gezahlt wird oder wird es ganz gestrichen ?
Besten Dank für einen Rat.