Hallo, es existieren diverse Diskussionen im Netz zu den o.g. Diagnosen
in Verbindung mit Krankengeld. Hierzu einige Fragen:
1. Ist es richtig, dass die GKV bei solch einer Diagnose kein Krankengeld zahlt ?
2. Was passiert, wenn vor Ablauf von 6 Wochen eine weitere Diagnose dazukommt bzw. sich die Diagnose ändert ?
3. Wie ist bei einer Folgebescheinigung der Hinweis zu verstehen: "... Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung fällt ... " zu verstehen, wenn die Erstbescheinigung eine AU bis zu einem Freitag attestiert. Wann spätestens müsste die Folgebescheinigung ausgestellt sein ?
4. Wann müssen die AU-Bescheinigungen spätestens der GKV zugegangen sein und wie kann man die fristgemäße Zustellung sicherstellen ?
5. Was geschieht, wenn eine Bescheinigung in einer längeren Kette von Bescheinigungen verloren geht , müssen dann erneut 6 Wochen ablaufen bis Krankengeld gezahlt wird oder wird es ganz gestrichen ?
Besten Dank für einen Rat.
Z - Diagnosen
Moderator: Czauderna
Re: Z - Diagnosen
bittefranzpeter hat geschrieben:Hallo, es existieren diverse Diskussionen im Netz zu den o.g. Diagnosen
in Verbindung mit Krankengeld. Hierzu einige Fragen:
1. Ist es richtig, dass die GKV bei solch einer Diagnose kein Krankengeld zahlt ?
nein, das ist nicht richtig - jedenfalls kann man das nicht pauschal so sagen
2. Was passiert, wenn vor Ablauf von 6 Wochen eine weitere Diagnose dazukommt bzw. sich die Diagnose ändert ?
nichts, es ist eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit
3. Wie ist bei einer Folgebescheinigung der Hinweis zu verstehen: "... Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung fällt ... " zu verstehen, wenn die Erstbescheinigung eine AU bis zu einem Freitag attestiert. Wann spätestens müsste die Folgebescheinigung ausgestellt sein ?
Am Montag und wenn der ein Feiertag ist, dann am Dienstag
4. Wann müssen die AU-Bescheinigungen spätestens der GKV zugegangen sein und wie kann man die fristgemäße Zustellung sicherstellen ?
innerhalb einer Woche - entweder per Einschreiben oder persönlich abgeben
5. Was geschieht, wenn eine Bescheinigung in einer längeren Kette von Bescheinigungen verloren geht , müssen dann erneut 6 Wochen ablaufen bis Krankengeld gezahlt wird oder wird es ganz gestrichen ?
was heißt verlorengeht - man kann immer im Einzelfall den Hergang rekonstruieren, d.h. beim Arzt feststellen, wann eine Folge-Meldung erstellt wurde, egal ob es sich um eine Bescheinigung für einen abgeschlossenen Zeitraum handelt oder um eine Folgebescheinigung. Die 6 Wochen, die hier genannt werden beziehen sich doch nur auf die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, der Krankengeldanspruch entsteht sofort, er ruht nur für Dauer der Entgeltfortzahlung, die in der Regel 6 Wochen beträgt - geht auch kürzer oder auch länger.
Besten Dank für einen Rat.
Gruss
Czauderna