Wie lange bleibt das Dispositionsrecht eingeschränkt?
Verfasst: 10.07.2017, 13:56
Guten Tag!
Ich war seit Oktober 2016 nach einem Freizeitunfall AU und wurde im März 2017 von der KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Dieser wurde genehmigt und ich habe die (ambulante) Reha im Mai/Juni absolviert. Mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, auch wenn noch eine weiterer Facharztbesuch in Zukunft ansteht.
Durch die Aufforderung zur Reha durch die KK wurde ja nun mein Dispositionsrecht eingeschränkt.
Meine Frage diesbezüglich ist: Wie lange?
Erhalte ich mein Dispositionsrecht durch den erfolgreichen Abschluss der Reha zurück?
Oder muss ich mir das von der KK bestätigen lassen, dass mein Dispositionsrecht nicht mehr eingeschränkt ist?
Hintergrund der Frage ist ganz einfach, dass ich wissen möchte ob die Aufforderung der KK zur Reha mich in meinem späteren Leben bei der eventuellen Stellung weiterer Reha-Anträge (egal ob auf Grund der derzeitigen Beschwerden oder anderer Dinge) weiterhin einschränken könnte.
Vielen Dank für die Infos.
Ich war seit Oktober 2016 nach einem Freizeitunfall AU und wurde im März 2017 von der KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Dieser wurde genehmigt und ich habe die (ambulante) Reha im Mai/Juni absolviert. Mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, auch wenn noch eine weiterer Facharztbesuch in Zukunft ansteht.
Durch die Aufforderung zur Reha durch die KK wurde ja nun mein Dispositionsrecht eingeschränkt.
Meine Frage diesbezüglich ist: Wie lange?
Erhalte ich mein Dispositionsrecht durch den erfolgreichen Abschluss der Reha zurück?
Oder muss ich mir das von der KK bestätigen lassen, dass mein Dispositionsrecht nicht mehr eingeschränkt ist?
Hintergrund der Frage ist ganz einfach, dass ich wissen möchte ob die Aufforderung der KK zur Reha mich in meinem späteren Leben bei der eventuellen Stellung weiterer Reha-Anträge (egal ob auf Grund der derzeitigen Beschwerden oder anderer Dinge) weiterhin einschränken könnte.
Vielen Dank für die Infos.