Guten Tag!
Ich war seit Oktober 2016 nach einem Freizeitunfall AU und wurde im März 2017 von der KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Dieser wurde genehmigt und ich habe die (ambulante) Reha im Mai/Juni absolviert. Mittlerweile arbeite ich wieder Vollzeit, auch wenn noch eine weiterer Facharztbesuch in Zukunft ansteht.
Durch die Aufforderung zur Reha durch die KK wurde ja nun mein Dispositionsrecht eingeschränkt.
Meine Frage diesbezüglich ist: Wie lange?
Erhalte ich mein Dispositionsrecht durch den erfolgreichen Abschluss der Reha zurück?
Oder muss ich mir das von der KK bestätigen lassen, dass mein Dispositionsrecht nicht mehr eingeschränkt ist?
Hintergrund der Frage ist ganz einfach, dass ich wissen möchte ob die Aufforderung der KK zur Reha mich in meinem späteren Leben bei der eventuellen Stellung weiterer Reha-Anträge (egal ob auf Grund der derzeitigen Beschwerden oder anderer Dinge) weiterhin einschränken könnte.
Vielen Dank für die Infos.
Wie lange bleibt das Dispositionsrecht eingeschränkt?
Moderator: Czauderna
Hallo,
meiner Auffassung nach ist mit dem Abschluss der Reha die Einschränkung des Dispositionsrecht abgeschlossen wenn nicht nach erfolgloser Reha bzw. Wiedereingliederung der Reha-Antrag rückwirkend als Rentenantrag durch den Rentenversicherungsträger gewertet wird.
So, wie geschildert dürfte das bei dir nach Ende der Wiedereingliederung der Fall gewesen sein - also keine Einschränkung mehr - wie soll das auch gehen - du kannst deinen Reha-Antrag nicht mehr zurücknehmen oder die Reha. ablehnen oder verschieben wollen und in puncto Rente gibt es hier auch nix zu beachten.
Gruss
Czauderna
meiner Auffassung nach ist mit dem Abschluss der Reha die Einschränkung des Dispositionsrecht abgeschlossen wenn nicht nach erfolgloser Reha bzw. Wiedereingliederung der Reha-Antrag rückwirkend als Rentenantrag durch den Rentenversicherungsträger gewertet wird.
So, wie geschildert dürfte das bei dir nach Ende der Wiedereingliederung der Fall gewesen sein - also keine Einschränkung mehr - wie soll das auch gehen - du kannst deinen Reha-Antrag nicht mehr zurücknehmen oder die Reha. ablehnen oder verschieben wollen und in puncto Rente gibt es hier auch nix zu beachten.
Gruss
Czauderna
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Meine "Sorge" gilt weniger der beendeten Reha als vielmehr, ob diese Einschränkung der Dispositionsrechts irgendwie "gespeichert" wird, so dass bei einem zukünftigen Antrag (aus welchem Grund auch immer) plötzlich die KK wieder am längeren Hebel sitzt.
(Dass sie jederzeit eine Aufforderung zur Reha "nachschieben" kann ist mir bekannt.)
Meine "Sorge" gilt weniger der beendeten Reha als vielmehr, ob diese Einschränkung der Dispositionsrechts irgendwie "gespeichert" wird, so dass bei einem zukünftigen Antrag (aus welchem Grund auch immer) plötzlich die KK wieder am längeren Hebel sitzt.
(Dass sie jederzeit eine Aufforderung zur Reha "nachschieben" kann ist mir bekannt.)
Hallo,pwk20 hat geschrieben:Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Meine "Sorge" gilt weniger der beendeten Reha als vielmehr, ob diese Einschränkung der Dispositionsrechts irgendwie "gespeichert" wird, so dass bei einem zukünftigen Antrag (aus welchem Grund auch immer) plötzlich die KK wieder am längeren Hebel sitzt.
(Dass sie jederzeit eine Aufforderung zur Reha "nachschieben" kann ist mir bekannt.)
das wäre dann ein völlig neuer Vorgang mit einer erneuten Aufforderung, verbunden mit der Einschränkung des Dispositionsrechtes - selbst dann, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handeln würde - meine ich jedenfalls - kann das zwar momentan nicht mit §§ und Urteilen belegen, kenne es aber nicht anders aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna