Antrag Bezug von Krankengeld bei Kinderkrankung
Verfasst: 15.03.2017, 01:55
Hallo,
bin auf dieses Forum gestoßen als ich Info/Hilfe suchte zum ausfüllen eines Antrag auf Krankengeld. Ich hoffe man kann mir hier helfen.
habe da ein paar Fragen zum Bezug vom Kinderkrankengeld. Unser Kind ist jetzt 1 Jahr und 2 Monate, und leider alle 2 Wochen irgendwie krank, so dass es nicht zur Tagesmutter darf/kann.
Grundsätzlich lass ich mir beim Kinder Arzt eine Bescheinigung geben, damit auch die Tagesmutter weiß wann das Kind wieder kommen darf.
Frage: Die Bescheinigung muss ich bei der Krankenkasse nur einreichen, wenn mir, für das Fernbleiben der Arbeit, Lohn abgezogen wird?
Frage: Beim ausfüllen der Bescheinigung steht: Ich versichere, dass ich zur Beaufsichtigung, Betreuung, oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit ferngeblieben bin und gegen mein Arbeitgeber während der Freistellung von der Arbeit
[ ] keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung habe
[ ] Anspruch auf Entgeldfortzahlung für [ ] Tage habe.
Was muss ich da ankreuzen? Mein Chef konnte es mir nicht sagen
Pro Tag den ich wegbleibe bekomme ich 1 mal Brutto / 30 abgezogen.
Zweiter Fall: Die Bescheinigung geht z.B. von 01.02 bis 04.02 (4 Tage Krank) , ich fehle 1 Tag , gehe aber die anderen 3 Arbeiten, weil die Frau von der Arbeit fernbleibt.
Frage: Muss jeder eine eigene Bescheinigung holen/einreichen? (Wir sind bei der gleichen Krankenkasse)
Wer von der Arbeit weg bleibt machen wir Abhängig von der Wichtigkeit der Jobsituation, ob man Termine hat , in ein Projekt steckt, etc. Wissen das vorher also noch nicht wer wann zu Hause bleibt. Wechseln uns da Spontan ab.
Frage: Im Fall zwei (4 Tage krank, ich bleibe 1 Tag weg, gehe 3 Arbeiten), wie muss ich dann den Antrag ausfüllen? Da muss ich ja nur 1 Tag beantragen, und Krankmeldung geht über 4 Tage.
Danke
Gruß
el Kranko
bin auf dieses Forum gestoßen als ich Info/Hilfe suchte zum ausfüllen eines Antrag auf Krankengeld. Ich hoffe man kann mir hier helfen.
habe da ein paar Fragen zum Bezug vom Kinderkrankengeld. Unser Kind ist jetzt 1 Jahr und 2 Monate, und leider alle 2 Wochen irgendwie krank, so dass es nicht zur Tagesmutter darf/kann.
Grundsätzlich lass ich mir beim Kinder Arzt eine Bescheinigung geben, damit auch die Tagesmutter weiß wann das Kind wieder kommen darf.
Frage: Die Bescheinigung muss ich bei der Krankenkasse nur einreichen, wenn mir, für das Fernbleiben der Arbeit, Lohn abgezogen wird?
Frage: Beim ausfüllen der Bescheinigung steht: Ich versichere, dass ich zur Beaufsichtigung, Betreuung, oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit ferngeblieben bin und gegen mein Arbeitgeber während der Freistellung von der Arbeit
[ ] keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung habe
[ ] Anspruch auf Entgeldfortzahlung für [ ] Tage habe.
Was muss ich da ankreuzen? Mein Chef konnte es mir nicht sagen
Pro Tag den ich wegbleibe bekomme ich 1 mal Brutto / 30 abgezogen.
Zweiter Fall: Die Bescheinigung geht z.B. von 01.02 bis 04.02 (4 Tage Krank) , ich fehle 1 Tag , gehe aber die anderen 3 Arbeiten, weil die Frau von der Arbeit fernbleibt.
Frage: Muss jeder eine eigene Bescheinigung holen/einreichen? (Wir sind bei der gleichen Krankenkasse)
Wer von der Arbeit weg bleibt machen wir Abhängig von der Wichtigkeit der Jobsituation, ob man Termine hat , in ein Projekt steckt, etc. Wissen das vorher also noch nicht wer wann zu Hause bleibt. Wechseln uns da Spontan ab.
Frage: Im Fall zwei (4 Tage krank, ich bleibe 1 Tag weg, gehe 3 Arbeiten), wie muss ich dann den Antrag ausfüllen? Da muss ich ja nur 1 Tag beantragen, und Krankmeldung geht über 4 Tage.
Danke
Gruß
el Kranko