Antrag Bezug von Krankengeld bei Kinderkrankung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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elkranko
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Antrag Bezug von Krankengeld bei Kinderkrankung

Beitrag von elkranko » 15.03.2017, 01:55

Hallo,

bin auf dieses Forum gestoßen als ich Info/Hilfe suchte zum ausfüllen eines Antrag auf Krankengeld. Ich hoffe man kann mir hier helfen.

habe da ein paar Fragen zum Bezug vom Kinderkrankengeld. Unser Kind ist jetzt 1 Jahr und 2 Monate, und leider alle 2 Wochen irgendwie krank, so dass es nicht zur Tagesmutter darf/kann.

Grundsätzlich lass ich mir beim Kinder Arzt eine Bescheinigung geben, damit auch die Tagesmutter weiß wann das Kind wieder kommen darf.

Frage: Die Bescheinigung muss ich bei der Krankenkasse nur einreichen, wenn mir, für das Fernbleiben der Arbeit, Lohn abgezogen wird?

Frage: Beim ausfüllen der Bescheinigung steht: Ich versichere, dass ich zur Beaufsichtigung, Betreuung, oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit ferngeblieben bin und gegen mein Arbeitgeber während der Freistellung von der Arbeit
[ ] keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung habe
[ ] Anspruch auf Entgeldfortzahlung für [ ] Tage habe.

Was muss ich da ankreuzen? Mein Chef konnte es mir nicht sagen :cry:

Pro Tag den ich wegbleibe bekomme ich 1 mal Brutto / 30 abgezogen.

Zweiter Fall: Die Bescheinigung geht z.B. von 01.02 bis 04.02 (4 Tage Krank) , ich fehle 1 Tag , gehe aber die anderen 3 Arbeiten, weil die Frau von der Arbeit fernbleibt.

Frage:
Muss jeder eine eigene Bescheinigung holen/einreichen? (Wir sind bei der gleichen Krankenkasse)

Wer von der Arbeit weg bleibt machen wir Abhängig von der Wichtigkeit der Jobsituation, ob man Termine hat , in ein Projekt steckt, etc. Wissen das vorher also noch nicht wer wann zu Hause bleibt. Wechseln uns da Spontan ab.

Frage: Im Fall zwei (4 Tage krank, ich bleibe 1 Tag weg, gehe 3 Arbeiten), wie muss ich dann den Antrag ausfüllen? Da muss ich ja nur 1 Tag beantragen, und Krankmeldung geht über 4 Tage.

Danke
Gruß
el Kranko

Gustav
Beiträge: 76
Registriert: 25.07.2017, 18:19

Beitrag von Gustav » 01.08.2017, 22:01

Du hast deine antwort sicher schon längst, aber falls nicht und weil ich es schade finde, dass keiner geantwortet hatte:

10 Tage Anspruch auf vollen entgeltfortzahlung bei erkrankung eines kindes stehen dir zu. ABER das kann der AG bequem im arbeitsvertrag oder dienstvereinbarungen/tarifvertrag ausschließen. Ist es ausgeschlossen bekommst du kinderkrankengeld.
Was du ankreuzt ist im.prinzip egal. Viele wissen es nicht und die kasse glaubt dir daher sowieso nicht und bekommt die info vom AG.

Zweiter Fall: auch hier teilt dein AG der kasse mit an welchen tagen du gefehlt hast(kurzer vermerk für die kasse is gern gesehen) und wieviel gehalt daher entfallen ist.
Ein kurzes Schrejben an dje kasse in dem du erklärst für die ueit von xy habe ich betreut in der anderen zeit meine frau. Dann weiß die kasse dass beide AGs zu kontaktieren sjnd, falls dje AGs von sich aus noch keinr entsprechende Meldung abgegeben haben


Tipp kinderkrankengeld anspruchstage lassen sich übertragen. Hast du 5 Tage genommen in einem jahr (maximal 10 möglich per gesetz) und deine frau bereits 10 kannsg du ihr deine letzten 5 übertragen und somit ist die betreuung sichergestellt falls du aufgrund von Projekten ungern der arbeit fernbleibst

Thread nekromantie yay

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