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Zuzahlung welchem Jahr zuordnen?
Verfasst: 26.12.2016, 11:31
von sumse
Hallo. Ich bin derzeit in einer Klinik und müsste für dieses Jahr 280 Euro an Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung werde ich aber erst bei Entlassung im Januar 2017 zahlen.. Somit ist es welchem Jahr zuzuordnen? Für 2016 würde ich eine Rückerstattung bekommen, 2017 wird sich mein Einkommen deutlich erhöhen und ich werde nichts erstattet bekommen.
Vielen Dank.
Verfasst: 26.12.2016, 15:01
von D-S-E
Kannst du bitte die genauen Zeiträume nennen, von wann bis wann du jeweils im Krankenhaus warst/bist?
Verfasst: 26.12.2016, 15:49
von ratte1
Hallo,
die Zuzahlung wird immer dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem die Leistung erbracht wurde.
Wenn du bspw. vom 20.12.16 - 10.01.17 stationär behandelt wirst, wird für 2016 ein Zuzahlungsbetrag von 120 Euro (12 Tage a 10 Euro) und 2017 von 100 Euro ( 10 Tage a 10 Euro) fällig.
MfG
ratte1
Verfasst: 26.12.2016, 16:35
von sumse
Ergänzung....bin am 01.12 aufgenommen worden und werde somit am 28.12 meine max. Zuzahlung erreicht. Das ich bei durchgehender stat. Versorgung im Januar nicht erneut eine Zuzahlung leisten muss, weiß ich. Aber ich werde die Klinik Ende Januar verlassen und dann die 280 Euro für Dezember zahlen. Demnach trägt die Quitting das Bezahldatum von Januar 2017. Ich weiß nur nicht, ob ich den Beleg für 2016 einreichen kann, wo ich nit einer Rückerstattung rechne. Oder ob es erst für das Jahr 2017 zu meiner Befreiungsgrenze gerechnet wird.
Also im Dez 2016 Kosten verursacht aber erst 2017 beglichen...wann einreichen für die evtl Befreiung?
Vielen Dank für die Mühe.
Verfasst: 26.12.2016, 18:07
von ratte1
Da die Leistung (Krankenhausbehandlung) im Jahr 2016 erbracht wurde, ist sie auch dem Jahr 2016 zuzuordnen. Auf den Zeitpunkt der Rechnungserstellung oder der Zahlung der Zuzahlung kommt es nicht an.
MfG
ratte1
Verfasst: 26.12.2016, 18:11
von sumse
Vielen Dank