Hallo. Ich bin derzeit in einer Klinik und müsste für dieses Jahr 280 Euro an Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung werde ich aber erst bei Entlassung im Januar 2017 zahlen.. Somit ist es welchem Jahr zuzuordnen? Für 2016 würde ich eine Rückerstattung bekommen, 2017 wird sich mein Einkommen deutlich erhöhen und ich werde nichts erstattet bekommen.
Vielen Dank.
Zuzahlung welchem Jahr zuordnen?
Moderator: Czauderna
Ergänzung....bin am 01.12 aufgenommen worden und werde somit am 28.12 meine max. Zuzahlung erreicht. Das ich bei durchgehender stat. Versorgung im Januar nicht erneut eine Zuzahlung leisten muss, weiß ich. Aber ich werde die Klinik Ende Januar verlassen und dann die 280 Euro für Dezember zahlen. Demnach trägt die Quitting das Bezahldatum von Januar 2017. Ich weiß nur nicht, ob ich den Beleg für 2016 einreichen kann, wo ich nit einer Rückerstattung rechne. Oder ob es erst für das Jahr 2017 zu meiner Befreiungsgrenze gerechnet wird.
Also im Dez 2016 Kosten verursacht aber erst 2017 beglichen...wann einreichen für die evtl Befreiung?
Vielen Dank für die Mühe.
Also im Dez 2016 Kosten verursacht aber erst 2017 beglichen...wann einreichen für die evtl Befreiung?
Vielen Dank für die Mühe.