Berechnung Krankengeld
Verfasst: 14.10.2016, 11:08
Hallo beisammen,
ich dreh bei der Berechnung am Rad, hoffe ihr könnt mir helfen:
Eckdaten: Ich bin seit dem 15. April Krankgeschrieben.
Ich bekam als letzte 3 Gehälter vom Arbeitgeber:
April 2700 Brutto / 1973,86 Netto
März 2716 Brutto / 1940,59 Netto
Febr. 2300 Brutto / 1516,49 Netto
(Diese 3 Monate wurden von der KK als Bemessungszeitraum benutzt)
Jetzt gehe ich davon aus dass ich die 3 Werte jeweils addiere, durch 3 Teile und dann aus dem Durchschnittsgehalt mein Krankengeld nach der bekannten Formel berechne.
Das Gehalt setzt sich so zusammen:
es gibt ein Grundgehalt von 2300 Brutto / und 1516,49 netto.
Dazu eine monatliche Provision welche im Arbeitsvertrag geregelt war, eine Provisionszahlung habe ich in 8 der vergangenen 12 Monate erhalten.
Jetzt kommt aber die Krankenkasse und sagt ich hätte darin keine Regelmäßigkeit, da die Provisonszahlung in allen 3 Monaten zum Tragen hätte kommen müssen, also nimmt die KK zur Berechnung das Grundgehalt und beachtet die 2 Provisionszahlungen gar nicht.
Ebenso werden die Provisionszahlungen nicht als Einmalzahlungen verrechnet?
Wie seht ihr da die Sachlage? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
VG Almander
ich dreh bei der Berechnung am Rad, hoffe ihr könnt mir helfen:
Eckdaten: Ich bin seit dem 15. April Krankgeschrieben.
Ich bekam als letzte 3 Gehälter vom Arbeitgeber:
April 2700 Brutto / 1973,86 Netto
März 2716 Brutto / 1940,59 Netto
Febr. 2300 Brutto / 1516,49 Netto
(Diese 3 Monate wurden von der KK als Bemessungszeitraum benutzt)
Jetzt gehe ich davon aus dass ich die 3 Werte jeweils addiere, durch 3 Teile und dann aus dem Durchschnittsgehalt mein Krankengeld nach der bekannten Formel berechne.
Das Gehalt setzt sich so zusammen:
es gibt ein Grundgehalt von 2300 Brutto / und 1516,49 netto.
Dazu eine monatliche Provision welche im Arbeitsvertrag geregelt war, eine Provisionszahlung habe ich in 8 der vergangenen 12 Monate erhalten.
Jetzt kommt aber die Krankenkasse und sagt ich hätte darin keine Regelmäßigkeit, da die Provisonszahlung in allen 3 Monaten zum Tragen hätte kommen müssen, also nimmt die KK zur Berechnung das Grundgehalt und beachtet die 2 Provisionszahlungen gar nicht.
Ebenso werden die Provisionszahlungen nicht als Einmalzahlungen verrechnet?
Wie seht ihr da die Sachlage? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
VG Almander