Berechnung Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Almander
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Berechnung Krankengeld

Beitrag von Almander » 14.10.2016, 11:08

Hallo beisammen,

ich dreh bei der Berechnung am Rad, hoffe ihr könnt mir helfen:

Eckdaten: Ich bin seit dem 15. April Krankgeschrieben.
Ich bekam als letzte 3 Gehälter vom Arbeitgeber:

April 2700 Brutto / 1973,86 Netto
März 2716 Brutto / 1940,59 Netto
Febr. 2300 Brutto / 1516,49 Netto
(Diese 3 Monate wurden von der KK als Bemessungszeitraum benutzt)

Jetzt gehe ich davon aus dass ich die 3 Werte jeweils addiere, durch 3 Teile und dann aus dem Durchschnittsgehalt mein Krankengeld nach der bekannten Formel berechne.

Das Gehalt setzt sich so zusammen:
es gibt ein Grundgehalt von 2300 Brutto / und 1516,49 netto.
Dazu eine monatliche Provision welche im Arbeitsvertrag geregelt war, eine Provisionszahlung habe ich in 8 der vergangenen 12 Monate erhalten.

Jetzt kommt aber die Krankenkasse und sagt ich hätte darin keine Regelmäßigkeit, da die Provisonszahlung in allen 3 Monaten zum Tragen hätte kommen müssen, also nimmt die KK zur Berechnung das Grundgehalt und beachtet die 2 Provisionszahlungen gar nicht.

Ebenso werden die Provisionszahlungen nicht als Einmalzahlungen verrechnet?

Wie seht ihr da die Sachlage? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

VG Almander

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.10.2016, 11:45

Die Kasse hat richtig gehandelt.

Die Monate sind nur falsch. Wenn die Au im April begann werden Januar bis März zur Berechnung herangezogen.

Was aber hier keine Auswirkungen hätte. Der Februar ist der Knackpunkt

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.10.2016, 11:51

Hallo,
wenn du seit April Arbeitsunfähig bist, dann zählt der April schon mal nicht mit, sondern es ist grundsätzlich der März - bei regelmässig schwankendem Gehalt (Überstunden) wird der Durchschnitt der letzten drei Monat genommen, also Januar, Februar und März. siehe dazu auch z.B. - was der AOK-Bundesverband schreibt - Die Höhe des Krankengeldes ist einheitlich für alle Krankenkassen festgelegt: Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Berücksichtigt wird dabei nur das kalendertägliche Höchstregelentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Berechnung des Krankengeldes werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, etwa das Weihnachtsgeld, berücksichtigt. Bei monatlich schwankenden Einkommen gilt der Durchschnitt der letzten drei Monatseinkommen.
Gruss
Czauderna

Almander
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Beitrag von Almander » 14.10.2016, 12:24

OK, vielen Dank.

Also hätte der eine Monat (Februar) eine Prämie beinhalten müssen um eine "Regelmäßigkeit" im Berechnungszeitraum zu ergeben, worauf hin dann die Monate mit Provision ins Gewicht gefallen wären.

In dem Fall wäre die Regelmäßigkeit nicht gegeben weil ein Monat aus der Reihe tanzt.

Einmalzahlung sind diese Provisionen auch nicht, da diese für eine bestimmte Tätigkeit (erreichen eines Monatsziels) gezahlt wurden?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.10.2016, 20:14

Almander hat geschrieben:OK, vielen Dank.

Also hätte der eine Monat (Februar) eine Prämie beinhalten müssen um eine "Regelmäßigkeit" im Berechnungszeitraum zu ergeben, worauf hin dann die Monate mit Provision ins Gewicht gefallen wären.

In dem Fall wäre die Regelmäßigkeit nicht gegeben weil ein Monat aus der Reihe tanzt.

Einmalzahlung sind diese Provisionen auch nicht, da diese für eine bestimmte Tätigkeit (erreichen eines Monatsziels) gezahlt wurden?
In allem Punkten richtig

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