GKV + Härtefall + private Altersversorgung
Verfasst: 06.09.2016, 13:41
Schönen guten Tag alle miteinander.
Ich habe folgendes Anliegen.
Letztes Jahr habe ich als Selbstständiger ein Bruttogewinn in Höhe von: 21.216 € (gewerblicher Handel)
Zur Zeit bin ich der gesetzlichen Krankenversicherung (BKK) und zahle dort den Mindestbeitrag (inklusive Anspruch auf Krankengeld sowie Pflegeversicherung) in Höhe von: 398,72 €
- mein angespartes Vermögen beläuft sich auf 24.000 €, dies soll aber zur Altersvorsorge dienen mit dem Ziel eine Immobilie zu erwerben.
(Andere Vorsorgen für's Alter gibt es z.Z. nicht)
Meine Krankenasse schrieb mir letztens, daß ich eventuell einen Anspruch auf Härtefall habe. Voraussetzung ist unter anderem jedoch ein Maximalvermögen in Höhe von 11.620 €.
Des weiteren werden Vermögenswert nach dem Sozialgesetzbuch II dabei nicht berücksichtigt.
Meine Frage ist, ob jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat das die Krankenkasse ein angespartes Vermögen als Altersvorsorge anerkennt (was es ja auch be mir ist), oder nicht.
bzw. anders herum gefragt, ist dieses Sparvermögen zur Altersvorsorge
anrechenbar oder nicht?
MfG,
Martin
Ich habe folgendes Anliegen.
Letztes Jahr habe ich als Selbstständiger ein Bruttogewinn in Höhe von: 21.216 € (gewerblicher Handel)
Zur Zeit bin ich der gesetzlichen Krankenversicherung (BKK) und zahle dort den Mindestbeitrag (inklusive Anspruch auf Krankengeld sowie Pflegeversicherung) in Höhe von: 398,72 €
- mein angespartes Vermögen beläuft sich auf 24.000 €, dies soll aber zur Altersvorsorge dienen mit dem Ziel eine Immobilie zu erwerben.
(Andere Vorsorgen für's Alter gibt es z.Z. nicht)
Meine Krankenasse schrieb mir letztens, daß ich eventuell einen Anspruch auf Härtefall habe. Voraussetzung ist unter anderem jedoch ein Maximalvermögen in Höhe von 11.620 €.
Des weiteren werden Vermögenswert nach dem Sozialgesetzbuch II dabei nicht berücksichtigt.
Meine Frage ist, ob jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat das die Krankenkasse ein angespartes Vermögen als Altersvorsorge anerkennt (was es ja auch be mir ist), oder nicht.
bzw. anders herum gefragt, ist dieses Sparvermögen zur Altersvorsorge
anrechenbar oder nicht?
MfG,
Martin