GKV + Härtefall + private Altersversorgung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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stomoney
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GKV + Härtefall + private Altersversorgung

Beitrag von stomoney » 06.09.2016, 13:41

Schönen guten Tag alle miteinander.

Ich habe folgendes Anliegen.

Letztes Jahr habe ich als Selbstständiger ein Bruttogewinn in Höhe von: 21.216 € (gewerblicher Handel)

Zur Zeit bin ich der gesetzlichen Krankenversicherung (BKK) und zahle dort den Mindestbeitrag (inklusive Anspruch auf Krankengeld sowie Pflegeversicherung) in Höhe von: 398,72 €

- mein angespartes Vermögen beläuft sich auf 24.000 €, dies soll aber zur Altersvorsorge dienen mit dem Ziel eine Immobilie zu erwerben.
(Andere Vorsorgen für's Alter gibt es z.Z. nicht)


Meine Krankenasse schrieb mir letztens, daß ich eventuell einen Anspruch auf Härtefall habe. Voraussetzung ist unter anderem jedoch ein Maximalvermögen in Höhe von 11.620 €.
Des weiteren werden Vermögenswert nach dem Sozialgesetzbuch II dabei nicht berücksichtigt.

Meine Frage ist, ob jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat das die Krankenkasse ein angespartes Vermögen als Altersvorsorge anerkennt (was es ja auch be mir ist), oder nicht.

bzw. anders herum gefragt, ist dieses Sparvermögen zur Altersvorsorge
anrechenbar oder nicht?

MfG,

Martin

Czauderna
Beiträge: 11322
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Beitrag von Czauderna » 18.09.2016, 08:56

Hallo,
Ich meine, dass es dazu ein Entsprechendes Rundschreiben gibt und dass eine Anrechnung erfolgt, also kein Haertefall. Ich geh mal auf die Suche, vielleicht kann ja ein (aktiver) Kassenmitarbeiter was konkretes dazu sagen ?
Gruß
Czauderna

Mumpitz
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Registriert: 21.05.2016, 09:27

Beitrag von Mumpitz » 06.11.2016, 09:47

Czauderna hat vollkommen Recht. Das wird als Vermögen angerechnet und die Möglichkeit der Beitragsentlastung besteht somit nicht.

@stomoney: Ich weiß, dass das für den Betroffenen schwer vermittelbar ist, aber diese Regelung ist so auch vollkommen in Ordnung. Andernfalls würden die KKn über günstigere Beiträge Deine Vermögensbildung (=Altersvorsorge) "subventionieren" und das ist halt nicht Aufgabe der GKV.

Ähnlich - sogar noch schwerer vermittelbar - sind Fälle, in denen zB Rückkaufswerte aus Lebensversicherung nach Auflösung die 11.620,- EUR überschreiten. Ergebnis: ebenfalls keine Beitragsentlastung.

Man kann so etwas (zumindest als Nicht-Betroffener) nur dann als sinnvoll ansehen, wenn man die Sache nüchtern betrachtet: Habe ich einen Selbständigen, der wirklich GAR NICHTS hat und "am Hungertuch nagt", oder habe ich einen, der "nur" vorrübergehend (nicht falsch verstehen) wenig Einkommen , gleichzeitig aber verwertbares Vermögen in jeglicher Form hat? Wobei der "Vermögende" keinesfalls dazu gezwungen wird, sein Vermögen zu verwerten - man bekommt halt einfach nur nicht den Beitrag für "Bedürftige".

Wobei! Bei Deinem EK würdest Du eh nur ca. "zur Hälfte" von der Beitragsentlastung profitieren - die Ersparnis läge bei (ganz grob gerechnet) 65,- EUR im Monat.

Um es auf den Punkt zu bringen (das klingt jetzt blöd, aber ich kann es von außen halt nüchtern betrachten): Dir geht es ZUM GLÜCK (zumindest aktuell) nicht soooo schlecht* - mit den Leuten, für die die Beitragsentlastung gedacht ist, möchtest Du nicht tauschen. Allerdings drücke ich Dir die Daumen, dass kommende EKStB wieder höher ausfallen.

*meine Aussage ist etwas gewagt, da Infos fehlen: lebst Du mit Partnerin zusammen? Kinder, wenn ja, wie viele?

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