Höhe des Krankengelds bei unvollständigen Vormonaten
Verfasst: 24.08.2016, 18:38
Hallo zusammen,
ich bin im Anstellungsverhältnis und habe derzeit wiederholt einen Anspruch auf Krankengeld. Wiederholt bedeutet, dass ich wegen derselben Grunderkrankung bei demselben Arbeitgeber meine 42 EFZ-Tage bereits aufgebraucht habe und bei erneutem Auftreten der Krankheit derzeit sofort wieder Krankengeld beziehe. Das passiert leider derzeit regelmäßig. Deshalb gibt es in den letzten Monaten keinen Monat, der 30 SV-Tage mit Arbeitsentgelt hatte. Der letzte komplett abgerechnete Monat ohne Krankengeldbezug ist der März 2016. Seitdem gab es immer wieder Krankengeldbezugszeiten in jedem Monat.
Meine Frage ist, ob die Höhe des Krankengelds immer gleich bleibt? Der Arbeitgeber muss nach meiner Info bei jedem Ende seiner EFZ eine Verdienstbescheinigung an die KK übermitteln. Welcher Werte nimmt er da? Stets den gleichen Monat (März 2016), solange kein neuer kompletter Monat mit Entgelt entstand?
Gruß
Texis
ich bin im Anstellungsverhältnis und habe derzeit wiederholt einen Anspruch auf Krankengeld. Wiederholt bedeutet, dass ich wegen derselben Grunderkrankung bei demselben Arbeitgeber meine 42 EFZ-Tage bereits aufgebraucht habe und bei erneutem Auftreten der Krankheit derzeit sofort wieder Krankengeld beziehe. Das passiert leider derzeit regelmäßig. Deshalb gibt es in den letzten Monaten keinen Monat, der 30 SV-Tage mit Arbeitsentgelt hatte. Der letzte komplett abgerechnete Monat ohne Krankengeldbezug ist der März 2016. Seitdem gab es immer wieder Krankengeldbezugszeiten in jedem Monat.
Meine Frage ist, ob die Höhe des Krankengelds immer gleich bleibt? Der Arbeitgeber muss nach meiner Info bei jedem Ende seiner EFZ eine Verdienstbescheinigung an die KK übermitteln. Welcher Werte nimmt er da? Stets den gleichen Monat (März 2016), solange kein neuer kompletter Monat mit Entgelt entstand?
Gruß
Texis