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wieviel eigene Ersparnissen im Pflegeheim behalten.
Verfasst: 11.07.2016, 20:25
von indiaberty
Bin Rentner, 70 Jahre, alleinstehend ohne Kinder, in Pflegestufe 1 und werde in ca.2 Monaten in ein Pflegeheim gehen.
Da meine Rente, von ca. 1200 Euro nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Heimkosten.
Ich habe 4000 Euro Ersparnisse und sonst kein Vermögen.
Mich würde interessieren ob ich das Geld im Heim behalten darf, da ich noch einiges anschaffen möchte, zB, Fernseher, Laptop und dazugehöriges Equipment.
Finde im Netz keine Angaben über den Betrag.
Verfasst: 11.07.2016, 20:41
von Czauderna
Hallo,
eigentlich keine Frage für dieses Forum, aber vielleicht hast du ja Glück und ein Experte hier weiß es.
Gruss
Czauderna
Re: wieviel eigene Ersparnissen im Pflegeheim behalten.
Verfasst: 12.07.2016, 09:14
von Bully
indiaberty hat geschrieben:Bin Rentner, 70 Jahre, alleinstehend ohne Kinder, in Pflegestufe 1 und werde in ca.2 Monaten in ein Pflegeheim gehen.
Da meine Rente, von ca. 1200 Euro nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Heimkosten.
Ich habe 4000 Euro Ersparnisse und sonst kein Vermögen.
Mich würde interessieren ob ich das Geld im Heim behalten darf, da ich noch einiges anschaffen möchte, zB, Fernseher, Laptop und dazugehöriges Equipment.
Hallo,
dazu meine bescheidene Meinung,
Du hast den Antrag zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe schon gestellt und zu diesem Zeitpunkt betrug Dein Guthaben 4000 Euro --- Richtig ????
gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 der Durchführungsverordnung
verbleibt Dir ein Vermögensschonbetrag von 2600 Euro
die verbleibenden 1400 Euro wären zur Deckung der Heimkosten vorrangig vor der Sozialhilfe einzusetzen
anders würde es aussehen, wenn Du den Antrag zur Kostenübernahme noch NICHT gestellt hast.
Gruß Bully
Verfasst: 12.07.2016, 10:45
von Rossi
Völlig richtig, der kleinere Barbetrag (Vermögensfreibetrag) beträgt 2.600,00 €. Das tatsächliche Vermögen hingegen 4.000,00 €.
Ich würde jetzt hingehen und überlegen, ob Du nicht bspw. 3.000,00 € für eine Bestattungsvorsorge speziell anlegst. Denn hierfür gibt es einen gesonderten Freibetrag.
Dann sind die 3.000,00 € für die Bestattungsvorsorge frei und die restlichen 1.000,00 € auch. Zwischen den Zahlen kannst Du jonglieren.
Verfasst: 12.07.2016, 11:17
von Bully
Rossi hat geschrieben:Völlig richtig, der kleinere Barbetrag (Vermögensfreibetrag) beträgt 2.600,00 €. Das tatsächliche Vermögen hingegen 4.000,00 €.
Ich würde jetzt hingehen und überlegen, ob Du nicht bspw. 3.000,00 € für eine Bestattungsvorsorge speziell anlegst. Denn hierfür gibt es einen gesonderten Freibetrag.
Hallo Rossi,
tja,Bestattungsvorsorgevertrag den hatte ich auch im Hinterstübchen sitzen.
meine Wissens nach, muss dieser zweckgebundene Vertrag vor Beginn / Bewilligung des Leistungszeitraumes datiert sein.
oder befinde ich mich hier auf dem Holzweg ??
Gruß Bully
Verfasst: 12.07.2016, 11:44
von Rossi
Es kommt einzig und allein auf den Zeitpunkt des Leistungsbeginn an und dieser ist erst ggf. in 1 oder 2 Monaten. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an.
Bis dahin hat er genügend Zeit einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.
Verfasst: 12.07.2016, 15:09
von indiaberty
danke für die hilfreichen antworten
diese haben mir sehr geholfen, meine entscheidungen zu treffen.