wieviel eigene Ersparnissen im Pflegeheim behalten.
Moderator: Czauderna
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wieviel eigene Ersparnissen im Pflegeheim behalten.
Bin Rentner, 70 Jahre, alleinstehend ohne Kinder, in Pflegestufe 1 und werde in ca.2 Monaten in ein Pflegeheim gehen.
Da meine Rente, von ca. 1200 Euro nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Heimkosten.
Ich habe 4000 Euro Ersparnisse und sonst kein Vermögen.
Mich würde interessieren ob ich das Geld im Heim behalten darf, da ich noch einiges anschaffen möchte, zB, Fernseher, Laptop und dazugehöriges Equipment.
Finde im Netz keine Angaben über den Betrag.
Da meine Rente, von ca. 1200 Euro nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Heimkosten.
Ich habe 4000 Euro Ersparnisse und sonst kein Vermögen.
Mich würde interessieren ob ich das Geld im Heim behalten darf, da ich noch einiges anschaffen möchte, zB, Fernseher, Laptop und dazugehöriges Equipment.
Finde im Netz keine Angaben über den Betrag.
Re: wieviel eigene Ersparnissen im Pflegeheim behalten.
indiaberty hat geschrieben:Bin Rentner, 70 Jahre, alleinstehend ohne Kinder, in Pflegestufe 1 und werde in ca.2 Monaten in ein Pflegeheim gehen.
Da meine Rente, von ca. 1200 Euro nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt die restlichen Heimkosten.
Ich habe 4000 Euro Ersparnisse und sonst kein Vermögen.
Mich würde interessieren ob ich das Geld im Heim behalten darf, da ich noch einiges anschaffen möchte, zB, Fernseher, Laptop und dazugehöriges Equipment.
Hallo,
dazu meine bescheidene Meinung,
Du hast den Antrag zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe schon gestellt und zu diesem Zeitpunkt betrug Dein Guthaben 4000 Euro --- Richtig ????
gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 der Durchführungsverordnung
verbleibt Dir ein Vermögensschonbetrag von 2600 Euro
die verbleibenden 1400 Euro wären zur Deckung der Heimkosten vorrangig vor der Sozialhilfe einzusetzen
anders würde es aussehen, wenn Du den Antrag zur Kostenübernahme noch NICHT gestellt hast.
Gruß Bully
Völlig richtig, der kleinere Barbetrag (Vermögensfreibetrag) beträgt 2.600,00 €. Das tatsächliche Vermögen hingegen 4.000,00 €.
Ich würde jetzt hingehen und überlegen, ob Du nicht bspw. 3.000,00 € für eine Bestattungsvorsorge speziell anlegst. Denn hierfür gibt es einen gesonderten Freibetrag.
Dann sind die 3.000,00 € für die Bestattungsvorsorge frei und die restlichen 1.000,00 € auch. Zwischen den Zahlen kannst Du jonglieren.
Ich würde jetzt hingehen und überlegen, ob Du nicht bspw. 3.000,00 € für eine Bestattungsvorsorge speziell anlegst. Denn hierfür gibt es einen gesonderten Freibetrag.
Dann sind die 3.000,00 € für die Bestattungsvorsorge frei und die restlichen 1.000,00 € auch. Zwischen den Zahlen kannst Du jonglieren.
Hallo Rossi,Rossi hat geschrieben:Völlig richtig, der kleinere Barbetrag (Vermögensfreibetrag) beträgt 2.600,00 €. Das tatsächliche Vermögen hingegen 4.000,00 €.
Ich würde jetzt hingehen und überlegen, ob Du nicht bspw. 3.000,00 € für eine Bestattungsvorsorge speziell anlegst. Denn hierfür gibt es einen gesonderten Freibetrag.
tja,Bestattungsvorsorgevertrag den hatte ich auch im Hinterstübchen sitzen.
meine Wissens nach, muss dieser zweckgebundene Vertrag vor Beginn / Bewilligung des Leistungszeitraumes datiert sein.
oder befinde ich mich hier auf dem Holzweg ??
Gruß Bully
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