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Einkommensgrenze 415,- oder 395,-

Verfasst: 13.04.2016, 19:01
von tom.heininger
kann es sein das bei manchen Krankenkassen nicht die 415,- Einkommensgrenze gild , sonder die haben 395,- ?? (in deren Satzung)

Verfasst: 13.04.2016, 19:33
von D-S-E
Nein, das kann nicht sein.

Verfasst: 13.04.2016, 23:48
von tom.heininger
Wenn man z.B. bei der BKK die Bergische sucht, findet man dort bei Familienversicherung die Grenze von 395,- .....

Verfasst: 14.04.2016, 08:44
von Rossi
Tja, die Grenze von 395,00 € gab es in der Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014.

D.h., die Internetseite ist nicht mehr aktuell.

Verfasst: 14.04.2016, 11:19
von tom.heininger
Original Wortlaut:

Ehe- bzw. Lebenspartner

Der beitragsfreie Familienversicherungsschutz für Ihren Ehe- oder Lebenspartner besteht, wenn

das Einkommen 395 € bzw. 450 € (geringfügig Beschäftigte) im Monat nicht überschreitet
sich der Wohnsitz im Inland befindet,
er nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.


Gab es die 450,- Grenze den auch schon 2014 ?

Verfasst: 14.04.2016, 12:28
von Rossi
Jooh, die Grenze bei den geringfügig Beschäftigten (450,00 €) gibt es seit dem 01.01.2013.

Verfasst: 14.04.2016, 12:32
von Rossi
Bei der Grenze der geringfügig Beschäftigten handelt es sich um eine sog. starre Grenze; sie wird also nicht jedes Jahr angepasst.

Bei der anderen Grenze hingegen, erfolgt jedes Jahr eine Anpassung. Denn es sind 1/7 der Bezugsgröße und die Bezugsgröße wird jedes Jahr zum 01.01. angepasst.