Einkommensgrenze 415,- oder 395,-
Moderator: Czauderna
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Einkommensgrenze 415,- oder 395,-
kann es sein das bei manchen Krankenkassen nicht die 415,- Einkommensgrenze gild , sonder die haben 395,- ?? (in deren Satzung)
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Original Wortlaut:
Ehe- bzw. Lebenspartner
Der beitragsfreie Familienversicherungsschutz für Ihren Ehe- oder Lebenspartner besteht, wenn
das Einkommen 395 € bzw. 450 € (geringfügig Beschäftigte) im Monat nicht überschreitet
sich der Wohnsitz im Inland befindet,
er nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.
Gab es die 450,- Grenze den auch schon 2014 ?
Ehe- bzw. Lebenspartner
Der beitragsfreie Familienversicherungsschutz für Ihren Ehe- oder Lebenspartner besteht, wenn
das Einkommen 395 € bzw. 450 € (geringfügig Beschäftigte) im Monat nicht überschreitet
sich der Wohnsitz im Inland befindet,
er nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.
Gab es die 450,- Grenze den auch schon 2014 ?