Schadenersatz wegen falscher Datenübermittlung möglich?
Verfasst: 29.11.2015, 17:52
Hallo zusammen,
im Jahr 2014 habe ich 3.3000 Euro Krankengeld erhalten. Das habe ich in meiner Einkommensteuererklärung für 2014 angegeben (der Betrag war mir aus den Abrechnungen bekannt). Das Finanzamt erhält jedoch elektronisch die Daten von der Krankenkasse, so dass meine Angabe im Steuerformular eigentlich unnötig war.
Als dann der Einkommensteuerbescheid für 2014 kam, staunte ich. Anstatt der von meinem Steuerprogramm ausgerechneten 700 Euro Erstattung sollte ich 100 Euro nachzahlen. Der Fehler war schnell gefunden: Das Finanzamt war von 18.000 Euro (!) Krankengeld in 2014 ausgegangen weil es - so erklärte der Sachbearbeiter telefonisch - diesen Wert von der Krankenkasse übermittelt bekommen hatte - locker das 6-fache!
Auf meine Nachfrage bei der Krankenkasse sagte man mir zu, die Sache zu prüfen. Tatsächlich erhielt ich eine Woche später kommentarlos postalisch eine "Bescheinigung über Krankenkgeld" für 2014 mit dem tatsächlichen Wert von 3.000 Euro.
Eine solche Bescheinigung am Ende des Jahres 2014 hatte ich übrigens nicht erhalten, sonst wäre mir das vermutlich früher aufgefallen.
Durch den unzutreffend übermittelten Wert ist mir nun ein Schaden entstanden, nämlich Kosten für den Einspruch beim Finanzamt gegen den Bescheid und der Zinsverlust, weil mir die 700 Euro erst zwei Monate später zur Verfügung standen.
Muss die Krankenkasse mir diesen Schaden ersetzen?
Gruß
Texis
im Jahr 2014 habe ich 3.3000 Euro Krankengeld erhalten. Das habe ich in meiner Einkommensteuererklärung für 2014 angegeben (der Betrag war mir aus den Abrechnungen bekannt). Das Finanzamt erhält jedoch elektronisch die Daten von der Krankenkasse, so dass meine Angabe im Steuerformular eigentlich unnötig war.
Als dann der Einkommensteuerbescheid für 2014 kam, staunte ich. Anstatt der von meinem Steuerprogramm ausgerechneten 700 Euro Erstattung sollte ich 100 Euro nachzahlen. Der Fehler war schnell gefunden: Das Finanzamt war von 18.000 Euro (!) Krankengeld in 2014 ausgegangen weil es - so erklärte der Sachbearbeiter telefonisch - diesen Wert von der Krankenkasse übermittelt bekommen hatte - locker das 6-fache!
Auf meine Nachfrage bei der Krankenkasse sagte man mir zu, die Sache zu prüfen. Tatsächlich erhielt ich eine Woche später kommentarlos postalisch eine "Bescheinigung über Krankenkgeld" für 2014 mit dem tatsächlichen Wert von 3.000 Euro.
Eine solche Bescheinigung am Ende des Jahres 2014 hatte ich übrigens nicht erhalten, sonst wäre mir das vermutlich früher aufgefallen.
Durch den unzutreffend übermittelten Wert ist mir nun ein Schaden entstanden, nämlich Kosten für den Einspruch beim Finanzamt gegen den Bescheid und der Zinsverlust, weil mir die 700 Euro erst zwei Monate später zur Verfügung standen.
Muss die Krankenkasse mir diesen Schaden ersetzen?
Gruß
Texis