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selbständig und freiwillig versichert bei der TK

Verfasst: 02.11.2015, 09:53
von igad
Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem:

Seit 2006 selbständig mit Büroservice und Telefonmarketing (seriös).
Immer wieder kam es zu Nichtzahlungen, so dass ich teilweise eine Aufstockung vom Amt bekam.

Nun seit Anfang 2014 habe ich eine Inbound-Tätigkeit (Telefonie, ich werde angerufen). Der Verdienst war anfangs nebenberuflich, nun aber doch hauptberuflich selbständig.

Die Krankenkasse frißt mich auf. Finanzamt sowieso.

Ich habe bei einem Auftraggeber (ich habe 3, wegen Scheinselbständigkeit) angefragt, ob er mich nicht mit 500 € anstellen könnte (Tipp meiner Steuerberaterin), und den Rest als Selbständige.

Meine Fragen nun:

Hat er dadurch Einbußen?
Würde das überhaupt gehen?
Mache ich ein Minus? Oder er?

Diesen link schickte er mir
http://www.foerderland.de/news/fachbeit ... eitsrecht/

Meine Steuerberaterin (übt schon 30 Jahre aus) gab mir aber den Tipp mit der 500 €-Anstellung, und den Rest als Selbständige.

Ich muss sie nochmal ansprechen.

Ich bin dankbar für eure Antworten.
igad

*** ach so, ich bin Diabetiker Typ1, PKV also uninteressant

Verfasst: 02.11.2015, 14:14
von Czauderna
Hallo,
meine Antwort kennst du aus dem Nachbarforum - schaun wir mal, was die anderen Experten dazu schreiben werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.11.2015, 17:49
von Rossi
Tja, kommt immer ganz druff an.

Dann mal Butter bei die Fische.

Wieviel verdienst Du aus der selbständigen Tätigkeit?
Wieviel Stunden arbeitest Du in der Woche für diese selbständige Tätigkeit
Hast Du einen Mitarbeiter, der mehr als 450,00 € verdient?

Verfasst: 02.11.2015, 21:58
von broemmel
Also ernsthaft rät der Steuerberater die gleiche Tätigkeit aufzuteilen?
Zum einen als abhängige Beschäftigung und zum anderen als weiterhin selbständige Tätigkeit.

Das ist ja lustig. Na, so könnte man etliche aus der PKV in die GKV kriegen.

Das wird nix

Verfasst: 03.11.2015, 11:08
von Rossi
Nun ja, die gleiche Tätigkeit, aber offensichtlich unterschiedliche Auftraggeber. Dort könnte schon etwas dran sein.

Aber so einfach, wie sich die Steuerberaterin das vorstellt, wird es mit Sicherheit nicht werden bzw. sein.