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Wechsel PKV in GKV
Verfasst: 21.10.2015, 09:05
von toni
Hallo,
ich werde nächstes Jahr meine Arbeitszeit um 50% verkürzen und falle somit unter die BB (Beitragsbemessungsgrenze).
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Ich bin Angestellter werde ich automatisch durch die Personalabteilung in der GKV angemeldet?
2. Kann ich mir die GKV selber aussuchen?
3. Ich bin 49 Jahre alt und seit 2000 in der PKV. Meine Altersrückstellungen gehen verloren. Ratet ihr mir trotzdem zu wechseln?
4. Gibt es noch weitere Dinge die ich beachten sollte?
Danke + Gruß
Toni
Re: Wechsel PKV in GKV
Verfasst: 21.10.2015, 11:11
von Czauderna
toni hat geschrieben:Hallo,
ich werde nächstes Jahr meine Arbeitszeit um 50% verkürzen und falle somit unter die BB (Beitragsbemessungsgrenze).
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Ich bin Angestellter werde ich automatisch durch die Personalabteilung in der GKV angemeldet?
ja
2. Kann ich mir die GKV selber aussuchen?
ja, wenn du es nicht machst, sucht der Arbeitgeber eine für dich aus
3. Ich bin 47 Jahre alt und seit 2000 in der PKV. Meine Altersrückstellungen gehen verloren. Ratet ihr mir trotzdem zu wechseln?
grundsätzlich hast du keine Wahl, du musst in die GKV, es sei denn, du lässt dich von der Krankenversicherungspflicht befreien (vorerst dazu nicht mehr)
4. Gibt es noch weitere Dinge die ich beachten sollte?
bist du verheiratet - hast du Kinder ?
Danke + Gruß
Toni
Gruß
Czauderna
Verfasst: 21.10.2015, 13:17
von toni
4. Gibt es noch weitere Dinge die ich beachten sollte?
bist du verheiratet - hast du Kinder ?
Ja. Verheiratet, 2 Kinder, Frau verbeamtet.
Verfasst: 21.10.2015, 15:55
von Czauderna
toni hat geschrieben:
4. Gibt es noch weitere Dinge die ich beachten sollte?
bist du verheiratet - hast du Kinder ?
Ja. Verheiratet, 2 Kinder, Frau verbeamtet.
Hallo,
ich nehme mal an, dass die Ehefrau auch in der PKV ist
und die Kinder selbst versichert sind, also über 23 Jahre und keine Studenten/Schüler - wenn das richtig ist - dann musst du nichts mehr beachten.
Sollten aber die Kinder noch in die Schule gehen oder studieren und deine Ehefrau zwar in der PKV versichert, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (4,575,00 €) Einkommen hat, dann könnten die Kinder ggf. in die kostenlose Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.10.2015, 18:33
von GerneKrankenVersichert
Ggf. macht es Sinn, die Altersrückstellung für eine Zusatzversicherung zu verwenden. Ist aber nicht mein Gebiet, da ist ein PKV-Mensch gefragt.
Verfasst: 24.10.2015, 18:31
von toni
Hallo,
ich hätte noch ein paar konkrete Fragen zum Wechsel von der PKV zur GKV:
1) Stimmt es das für mich die Einkommensgrenze ("Besondere Grenze Jahresarbeitsentgelt" 2015 = 49.500 €) zu unterschreiten gilt, da ich seit 2000 PKV Mitglied bin?
2) Ich überlege eventuell auf 70% Arbeitszeit zu verkürzen. Dann bin ich knapp unter der JAEG. Was würde passieren wenn ich in einigen Monaten durch Überstunden und/oder Extrazahlungen doch ein wenig über die JAEG komme?
3) Wird dies genau kontrolliert?
4) Wer kontrolliert?
5) Ich meine aber auch gehört zu haben die Möglichkeit einmal im Jahr bis 2.904€ in eine Direktversicherung zu stecken, so dass dies das JAEG mindern würde?
Danke für alle Antworten.!
Verfasst: 28.10.2015, 18:06
von toni
Hallo,
kann mir niemand Antworten auf meine Fragen geben?
1) Stimmt es das für mich die Einkommensgrenze ("Besondere Grenze Jahresarbeitsentgelt" 2015 = 49.500 €) zu unterschreiten gilt, da ich seit 2000 PKV Mitglied bin?
2) Ich überlege eventuell auf 70% Arbeitszeit zu verkürzen. Dann bin ich knapp unter der JAEG. Was würde passieren wenn ich in einigen Monaten durch Überstunden und/oder Extrazahlungen doch ein wenig über die JAEG komme?
3) Wird dies genau kontrolliert?
4) Wer kontrolliert?
5) Ich meine aber auch gehört zu haben die Möglichkeit einmal im Jahr bis 2.904€ in eine Direktversicherung zu stecken, so dass dies das JAEG mindern würde?
Danke !!
Verfasst: 28.10.2015, 23:31
von Czauderna
Hallo,
1und2 kann ich ja noch nachvollziehen , ab 3 fehlt mir etwas die Begruendung.
1. Meines Wissens nach ja
2. Endet Krankenversicherungspflichtigen wäre der 31.12.
Weiterversicherung in der GKV möglich.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 01.11.2015, 19:45
von toni
Hallo
und erst mal vielen Dank für deine Rückmeldung.
Die Fragen ab 3. beziehen sich darauf das z.b. durch bezahlte Überstunden die JAEG überzogen wird, da vorab mit der Arbeitszeitreduzierung sehr genau und knapp kalkuliert worden ist.
Über eine Antwort darauf würde ich mich noch immer freuen...(-: