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Rechtsgrundlagen bei Fristen BGB / SGB

Verfasst: 08.09.2015, 15:25
von Helmes63
allgemeine Feiertage = gesetzliche Feiertage (bundeseinheitliche)
> soweit ist diese Frage klar beantwortet ; soweit ist das nun klar.

Dennoch verstehe ich noch nicht, weshalb bei fristwahrenden Anträgen das BGB § 193 maßgeblich sein soll und nicht § 26 SGB IX. Wer kann mir das denn einmal erklären ?!