allgemeine Feiertage = gesetzliche Feiertage (bundeseinheitliche)
> soweit ist diese Frage klar beantwortet ; soweit ist das nun klar.
Dennoch verstehe ich noch nicht, weshalb bei fristwahrenden Anträgen das BGB § 193 maßgeblich sein soll und nicht § 26 SGB IX. Wer kann mir das denn einmal erklären ?!
Rechtsgrundlagen bei Fristen BGB / SGB
Moderator: Czauderna