Rechtsgrundlagen bei Fristen BGB / SGB

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Helmes63
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Rechtsgrundlagen bei Fristen BGB / SGB

Beitrag von Helmes63 » 08.09.2015, 15:25

allgemeine Feiertage = gesetzliche Feiertage (bundeseinheitliche)
> soweit ist diese Frage klar beantwortet ; soweit ist das nun klar.

Dennoch verstehe ich noch nicht, weshalb bei fristwahrenden Anträgen das BGB § 193 maßgeblich sein soll und nicht § 26 SGB IX. Wer kann mir das denn einmal erklären ?!

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