Hilfe & Fragen bei Einspruch bezüglich der KVdR benötigt
Verfasst: 05.08.2015, 00:48
Hallo Allerseits,
ich habe ein Problem mit der TK bezüglich meiner Einstufung als Rentnerin.
Ich fasse kurz meinen "TK-Werdegang" zusammen, damit die Problemlage überhaupt verstanden und hoffentlich beantwortet werden kann.
Seit meiner Geburt 1991 bin ich in der Familienversicherung und seit 2001 Halbwaisenrentnerin. Ergo ich beziehe eine Halbwaisenrente und bin seither in der Familienversicherung eingestuft worden.
Da ich noch vor der Gesetztes Änderung (2002?) Halbwaisenrentnerin wurde, ist diese Einstufung nicht weiter merkwürdig. (Wohl erst nach 2002 überwiegt die KVdR..)
Nach meinem BFD (Bundesfreiwilligendienst) 2011/12, bei welchem ich mich selber versichern sollte und dies von der Rentenversicherung zur Hälfte übernommen wurde, bin ich problemlos wieder in die Familienversicherung eingetreten.
Seit Studiumsbeginn 2012 bin ich ebenfalls Familienversichert.
Nachdem Ende 2014 rückwirkend festgestellt wurde, dass mein Einkommen aus einem 450€-Nebenjob zum Studium und der Halbwaisenrente vom Juni 2013 bis November 2014 die Nebenverdienstgrenze übersteigt und ich mich selber versichern sollte gibt es Chaos.
Zuerst wurde ich nicht eindeutig darauf hingewiesen in welcher Form ich (mich) denn nun versichern müsste. Als Studentin oder Rentnerin. Erst so nebenbei wurde mir von der Regelung erzählt, dass die Rentenanteile die Familienanteile oder Studentenanteile überwiegen würde. Ich also als Rentnerin eingestuft würde. Dies wurde ich dann auch, was in meinem Fall Nachzahlungen an die Rentenversicherung von monatlich 15-20 € bedeutet.
Für den Zeitraum ja auch okay.
Der (Kommunikations-) Prozess (über einen bisherigen Zeitraum von fast einem halben Jahr!!) wie das allerdings so alles abgelaufen ist, ist es dagegen ganz und gar nicht......
Seit Dezember 2014 liegt mein Einkommen (inklusive Halbwaisenrente) nun aber wieder unterhalb der 450€-Grenze, weshalb ich eigentlich in die Familienversicherung (zurück) eingestuft werden müsste. So wie es nach meiner Zeit beim BFD geschehen ist.
Nun habe ich allerdings erfahren müssen, dass es eine Arbeitsanweisung geben würde, die besagt, "dass sobald man einmal aus der Familienversicherung heraus gefallen und als Rentnerin versichert worden ist, man nicht wieder in die Familienversicherung zurück könne" (Wortlaut Sinngemäß).
Von dieser Regelung habe ich allerdings wieder einmal erst nach mehrmaligen Telefonaten und persönlichen Gesprächen mit verschiedensten TK-(Filialen)Mitarbeitern erfahren.
Im Nachhinein kann ich nicht sagen, dass mir bis dato etwas in der Richtung mitgeteilt wurde oder etwas dass sich Rückblickend in die Richtung hätte auslegen lassen.
Problem an der ganzen Sache ist:
- Ich wurde nie darüber aufgeklärt, dass diese Regelung vorhanden ist und ich nicht wieder in die Familienversicherung zurück kann
- Ich habe diverse unterschiedliche, teils sogar widersprüchliche Aussagen erhalten
- Ich sehe nicht ein, dass es "plötzlich" eine Regelung gibt, auf Grundlage dessen ich benachteiligt werde und monatlich 15-20€ selber tragen muss, obwohl ich in der Familienversicherung kostenlos mitversichert sein könnte
Aus diesen Gründen und auch im Anbetracht wie dieses Prozedere bisher verlaufen ist, möchte ich Einspruch dagegen erheben.
Dabei ist es mir (und meinem Vater) sogar mittlerweile Recht, wenn ich/wir mit einem Gerichtsverfahren drohen und dieses einleiten muss...:-/
Jetzt zu meiner Frage:
Kann mir hier jemand weiterhelfen bezüglich:
- dieser Regelung?
- der Gesetztes Grundlage auf der diese eventuell fußt?
- was ich bei dem Einspruch Schreiben beachten sollte?
Ich hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiter helfen kann.
Seien es nur kleine Hinweise wie ich das Schreiben an die TK wirkungsvoller "gestalten" kann oder Informationsquellen die ich ebenfalls zu Rate ziehen kann.
MfG
Carlina
ich habe ein Problem mit der TK bezüglich meiner Einstufung als Rentnerin.
Ich fasse kurz meinen "TK-Werdegang" zusammen, damit die Problemlage überhaupt verstanden und hoffentlich beantwortet werden kann.
Seit meiner Geburt 1991 bin ich in der Familienversicherung und seit 2001 Halbwaisenrentnerin. Ergo ich beziehe eine Halbwaisenrente und bin seither in der Familienversicherung eingestuft worden.
Da ich noch vor der Gesetztes Änderung (2002?) Halbwaisenrentnerin wurde, ist diese Einstufung nicht weiter merkwürdig. (Wohl erst nach 2002 überwiegt die KVdR..)
Nach meinem BFD (Bundesfreiwilligendienst) 2011/12, bei welchem ich mich selber versichern sollte und dies von der Rentenversicherung zur Hälfte übernommen wurde, bin ich problemlos wieder in die Familienversicherung eingetreten.
Seit Studiumsbeginn 2012 bin ich ebenfalls Familienversichert.
Nachdem Ende 2014 rückwirkend festgestellt wurde, dass mein Einkommen aus einem 450€-Nebenjob zum Studium und der Halbwaisenrente vom Juni 2013 bis November 2014 die Nebenverdienstgrenze übersteigt und ich mich selber versichern sollte gibt es Chaos.
Zuerst wurde ich nicht eindeutig darauf hingewiesen in welcher Form ich (mich) denn nun versichern müsste. Als Studentin oder Rentnerin. Erst so nebenbei wurde mir von der Regelung erzählt, dass die Rentenanteile die Familienanteile oder Studentenanteile überwiegen würde. Ich also als Rentnerin eingestuft würde. Dies wurde ich dann auch, was in meinem Fall Nachzahlungen an die Rentenversicherung von monatlich 15-20 € bedeutet.
Für den Zeitraum ja auch okay.
Der (Kommunikations-) Prozess (über einen bisherigen Zeitraum von fast einem halben Jahr!!) wie das allerdings so alles abgelaufen ist, ist es dagegen ganz und gar nicht......
Seit Dezember 2014 liegt mein Einkommen (inklusive Halbwaisenrente) nun aber wieder unterhalb der 450€-Grenze, weshalb ich eigentlich in die Familienversicherung (zurück) eingestuft werden müsste. So wie es nach meiner Zeit beim BFD geschehen ist.
Nun habe ich allerdings erfahren müssen, dass es eine Arbeitsanweisung geben würde, die besagt, "dass sobald man einmal aus der Familienversicherung heraus gefallen und als Rentnerin versichert worden ist, man nicht wieder in die Familienversicherung zurück könne" (Wortlaut Sinngemäß).
Von dieser Regelung habe ich allerdings wieder einmal erst nach mehrmaligen Telefonaten und persönlichen Gesprächen mit verschiedensten TK-(Filialen)Mitarbeitern erfahren.
Im Nachhinein kann ich nicht sagen, dass mir bis dato etwas in der Richtung mitgeteilt wurde oder etwas dass sich Rückblickend in die Richtung hätte auslegen lassen.
Problem an der ganzen Sache ist:
- Ich wurde nie darüber aufgeklärt, dass diese Regelung vorhanden ist und ich nicht wieder in die Familienversicherung zurück kann
- Ich habe diverse unterschiedliche, teils sogar widersprüchliche Aussagen erhalten
- Ich sehe nicht ein, dass es "plötzlich" eine Regelung gibt, auf Grundlage dessen ich benachteiligt werde und monatlich 15-20€ selber tragen muss, obwohl ich in der Familienversicherung kostenlos mitversichert sein könnte
Aus diesen Gründen und auch im Anbetracht wie dieses Prozedere bisher verlaufen ist, möchte ich Einspruch dagegen erheben.
Dabei ist es mir (und meinem Vater) sogar mittlerweile Recht, wenn ich/wir mit einem Gerichtsverfahren drohen und dieses einleiten muss...:-/
Jetzt zu meiner Frage:
Kann mir hier jemand weiterhelfen bezüglich:
- dieser Regelung?
- der Gesetztes Grundlage auf der diese eventuell fußt?
- was ich bei dem Einspruch Schreiben beachten sollte?
Ich hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiter helfen kann.
Seien es nur kleine Hinweise wie ich das Schreiben an die TK wirkungsvoller "gestalten" kann oder Informationsquellen die ich ebenfalls zu Rate ziehen kann.
MfG
Carlina