Krankengeldeinstellung - dringliche Fragen
Verfasst: 24.06.2015, 11:49
Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe dringende Fragen. Würde mich freuen über Antworten.
Ich bitte um Antwort auf Fragen zum folgenden Fall:
Arbeitnehmer hat Arbeitsvertrag bis 30.06.2015. Er bezieht Krankengeld und ursprünglich bis 22.06.2015 krangeschrieben gewesen. MDK hat ihn per Aktenlage ab 24.06.2015 als arbeitsfähig erklärt. Patient und behandelnder Arzt haben Widerspruch eingereicht. Sein Arzt hat ihm weiteren Auszahlschein ausgefüllt - arbeitsunfähig "bis auf weiteres".
Fragen hierzu:
1) Wie lange dauert die Bearbeitung des Widerspruchs? Wer entscheidet zuerst über den Widerspruch (Krankenkasse, MDK?)
2) Was passiert mit den 5 "offenen" Arbeitstagen? Arbeitnehmer laut MDK gesund, aber laut Arzt krank. Arbeitnehmer kann ja somit nicht mehr Arbeitsunfähigkeit mehr melden beim Arbeitgeber, oder? Kann er für die 5 Tage Urlaub nehmen (Resturlaub) - ohne dass er negative Konsequenzen bezüglich des Krankengeldes befürchten muss ( Folgen für die Bearbeitung des Widerspruchs, evtl Wegfall des Krankengeldanspruches). Ansonsten fehlt er ja unentschuldigt, weil er sich krank fühlt und nicht hingeht. Evtl. ist der Arbeitgeber auch eher dafür, dass Arbeitnehmer Resturlaub geltend macht, als dass er die Arbeit aufnimmt gegen Vertragende? Dem würde doch nichts entgegensprechen, oder?
3) Wird Krankengeld während der Bearbeitung des Widerspruchs gestoppt? Oder tritt die aufschiebende Wirkung ein?
4) Was ist mit der Krankenversicherung in dieser Zeit? Gibt es für den Arbeitnehmer die übliche Nachversicherung von einem Monat? Muss er diese und weitere Monate selbst bezahlen? Werden die Beiträge rückerstattet, wenn dem Widerspruch abgeholfen wird?
5) Kann er sich ab dem 01.07.2015 bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden? Ist der Arbeitnehmer für die Agentur eher krank (laut behandelnder Arzt) oder gesund (laut MDK)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen, Tulani
Ich bitte um Antwort auf Fragen zum folgenden Fall:
Arbeitnehmer hat Arbeitsvertrag bis 30.06.2015. Er bezieht Krankengeld und ursprünglich bis 22.06.2015 krangeschrieben gewesen. MDK hat ihn per Aktenlage ab 24.06.2015 als arbeitsfähig erklärt. Patient und behandelnder Arzt haben Widerspruch eingereicht. Sein Arzt hat ihm weiteren Auszahlschein ausgefüllt - arbeitsunfähig "bis auf weiteres".
Fragen hierzu:
1) Wie lange dauert die Bearbeitung des Widerspruchs? Wer entscheidet zuerst über den Widerspruch (Krankenkasse, MDK?)
2) Was passiert mit den 5 "offenen" Arbeitstagen? Arbeitnehmer laut MDK gesund, aber laut Arzt krank. Arbeitnehmer kann ja somit nicht mehr Arbeitsunfähigkeit mehr melden beim Arbeitgeber, oder? Kann er für die 5 Tage Urlaub nehmen (Resturlaub) - ohne dass er negative Konsequenzen bezüglich des Krankengeldes befürchten muss ( Folgen für die Bearbeitung des Widerspruchs, evtl Wegfall des Krankengeldanspruches). Ansonsten fehlt er ja unentschuldigt, weil er sich krank fühlt und nicht hingeht. Evtl. ist der Arbeitgeber auch eher dafür, dass Arbeitnehmer Resturlaub geltend macht, als dass er die Arbeit aufnimmt gegen Vertragende? Dem würde doch nichts entgegensprechen, oder?
3) Wird Krankengeld während der Bearbeitung des Widerspruchs gestoppt? Oder tritt die aufschiebende Wirkung ein?
4) Was ist mit der Krankenversicherung in dieser Zeit? Gibt es für den Arbeitnehmer die übliche Nachversicherung von einem Monat? Muss er diese und weitere Monate selbst bezahlen? Werden die Beiträge rückerstattet, wenn dem Widerspruch abgeholfen wird?
5) Kann er sich ab dem 01.07.2015 bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden? Ist der Arbeitnehmer für die Agentur eher krank (laut behandelnder Arzt) oder gesund (laut MDK)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen, Tulani