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Beendigung des Krankengeldes

Verfasst: 30.05.2015, 13:26
von BlueJohn
Hallo zusammen!

Folgendes:

Ich bin letztes Jahr krank ins Arbeitswertverhältnis gerutscht.
Da ich seit dem krank geschrieben bin, steht mir normaler weise noch 15 Monate (bin 52) Arbeitslosengeld zu.
Des weiteren habe ich im April einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt, der natürlich noch läuft.
Auch habe ich momentan einen GdB von 40!

Wie geht das jetzt weiter?
Muss ich am selben Tag zum Arbeitsamt, wo ich das Schreiben der Krankenkasse erhalten habe, zum Arbeitsamt,
oder kann das auch ein paar Tage später sein. Immerhin bin ich noch bis mindestens Ende August krank geschrieben
und (wie erwähnt), ein Erwerbsminderungs-Rentenantrag läuft auch.

Ich habe gehört, dass ich evtl. vom Arbeitsamt zu einem Gutachter muss oder so.
Ich bin wegen Depressionen sowieso total am Ende und befürchte,
dass mich diese Ämter noch zum totalen psychischen Zusammenbruch bringen.

Ich wäre für ein Feedback sehr dankbar!
LG BlueJohn

Verfasst: 30.05.2015, 17:24
von Czauderna
Hallo,
welches Schreiben hast du von der Kasse erhalten und was steht da drinnen ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.05.2015, 11:02
von BlueJohn
... da steht nur drinnen, dass Ende August mein Krankengeld endet
und ich dann nicht mehr bei der Krankenkasse versichert wäre.

... ich solle mich früh genug beim Arbeitsamt melden!

Verfasst: 31.05.2015, 11:16
von Lady Butterfly
du schreibst, dass du seit letztem Jahr Krankengeld beziehst und dass die Kasse dir mitgeteilt hat, dass es im August ausläuft? kann es vielleicht sein, dass du die Höchstanspruchsdauer dann erreicht hast (grob gesagt: 18 Monate wg. der gleichen Erkrankung)?

seit wann genau bekommst du denn Krankengeld? hast du vorher schon einmal Krankengeld wg. der gleichen Erkrankung bekommen?

Verfasst: 31.05.2015, 11:50
von Czauderna
Hallo,
ich gehe auch davon aus, dass der Leistungsanspruch "Krankengeld" erschöpft ist und die Kasse dies rechtzeitig mitgeteilt hat. Ich empfehle dringend auch genau so rechtzeitig, also Anfang,Mitte Juli schon beim Arbeitsamt, unter Vorlage dieses Schreibens der Kasse vorstellig zu werden, damit ein nahtloser Übergang von Krankengeld zum ALG-1 gewährleistet ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.05.2015, 15:16
von BlueJohn
Ja genau so ist es, mein Krankengeld läuft dann aus.
Es läuft aber auch ein Erwerbsminderungsrentenantrag.

Verfasst: 01.06.2015, 06:56
von Bully
Czauderna hat geschrieben: Ich empfehle dringend auch genau so rechtzeitig, also Anfang,Mitte Juli schon beim Arbeitsamt, unter Vorlage dieses Schreibens der Kasse vorstellig zu werden, damit ein nahtloser Übergang von Krankengeld zum ALG-1 gewährleistet ist.
Hallo BlueJohn,

er hat es doch geschrieben, wie Du handeln musst.
BlueJohn hat geschrieben: Es läuft aber auch ein Erwerbsminderungsrentenantrag.
der interessiert erst mal überhaupt nicht, kann ja durchaus noch negativ beschieden werden.

da Du, in Deinem ALg 1 Antrag mitteilst das ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft da KANN es sein das an eine Teilnahme einer Ü50 Maßnahme verzichtet wird.

Gruß Bully