Beendigung des Krankengeldes
Moderator: Czauderna
Beendigung des Krankengeldes
Hallo zusammen!
Folgendes:
Ich bin letztes Jahr krank ins Arbeitswertverhältnis gerutscht.
Da ich seit dem krank geschrieben bin, steht mir normaler weise noch 15 Monate (bin 52) Arbeitslosengeld zu.
Des weiteren habe ich im April einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt, der natürlich noch läuft.
Auch habe ich momentan einen GdB von 40!
Wie geht das jetzt weiter?
Muss ich am selben Tag zum Arbeitsamt, wo ich das Schreiben der Krankenkasse erhalten habe, zum Arbeitsamt,
oder kann das auch ein paar Tage später sein. Immerhin bin ich noch bis mindestens Ende August krank geschrieben
und (wie erwähnt), ein Erwerbsminderungs-Rentenantrag läuft auch.
Ich habe gehört, dass ich evtl. vom Arbeitsamt zu einem Gutachter muss oder so.
Ich bin wegen Depressionen sowieso total am Ende und befürchte,
dass mich diese Ämter noch zum totalen psychischen Zusammenbruch bringen.
Ich wäre für ein Feedback sehr dankbar!
LG BlueJohn
Folgendes:
Ich bin letztes Jahr krank ins Arbeitswertverhältnis gerutscht.
Da ich seit dem krank geschrieben bin, steht mir normaler weise noch 15 Monate (bin 52) Arbeitslosengeld zu.
Des weiteren habe ich im April einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt, der natürlich noch läuft.
Auch habe ich momentan einen GdB von 40!
Wie geht das jetzt weiter?
Muss ich am selben Tag zum Arbeitsamt, wo ich das Schreiben der Krankenkasse erhalten habe, zum Arbeitsamt,
oder kann das auch ein paar Tage später sein. Immerhin bin ich noch bis mindestens Ende August krank geschrieben
und (wie erwähnt), ein Erwerbsminderungs-Rentenantrag läuft auch.
Ich habe gehört, dass ich evtl. vom Arbeitsamt zu einem Gutachter muss oder so.
Ich bin wegen Depressionen sowieso total am Ende und befürchte,
dass mich diese Ämter noch zum totalen psychischen Zusammenbruch bringen.
Ich wäre für ein Feedback sehr dankbar!
LG BlueJohn
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
du schreibst, dass du seit letztem Jahr Krankengeld beziehst und dass die Kasse dir mitgeteilt hat, dass es im August ausläuft? kann es vielleicht sein, dass du die Höchstanspruchsdauer dann erreicht hast (grob gesagt: 18 Monate wg. der gleichen Erkrankung)?
seit wann genau bekommst du denn Krankengeld? hast du vorher schon einmal Krankengeld wg. der gleichen Erkrankung bekommen?
seit wann genau bekommst du denn Krankengeld? hast du vorher schon einmal Krankengeld wg. der gleichen Erkrankung bekommen?
Hallo,
ich gehe auch davon aus, dass der Leistungsanspruch "Krankengeld" erschöpft ist und die Kasse dies rechtzeitig mitgeteilt hat. Ich empfehle dringend auch genau so rechtzeitig, also Anfang,Mitte Juli schon beim Arbeitsamt, unter Vorlage dieses Schreibens der Kasse vorstellig zu werden, damit ein nahtloser Übergang von Krankengeld zum ALG-1 gewährleistet ist.
Gruss
Czauderna
ich gehe auch davon aus, dass der Leistungsanspruch "Krankengeld" erschöpft ist und die Kasse dies rechtzeitig mitgeteilt hat. Ich empfehle dringend auch genau so rechtzeitig, also Anfang,Mitte Juli schon beim Arbeitsamt, unter Vorlage dieses Schreibens der Kasse vorstellig zu werden, damit ein nahtloser Übergang von Krankengeld zum ALG-1 gewährleistet ist.
Gruss
Czauderna
Hallo BlueJohn,Czauderna hat geschrieben: Ich empfehle dringend auch genau so rechtzeitig, also Anfang,Mitte Juli schon beim Arbeitsamt, unter Vorlage dieses Schreibens der Kasse vorstellig zu werden, damit ein nahtloser Übergang von Krankengeld zum ALG-1 gewährleistet ist.
er hat es doch geschrieben, wie Du handeln musst.
der interessiert erst mal überhaupt nicht, kann ja durchaus noch negativ beschieden werden.BlueJohn hat geschrieben: Es läuft aber auch ein Erwerbsminderungsrentenantrag.
da Du, in Deinem ALg 1 Antrag mitteilst das ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft da KANN es sein das an eine Teilnahme einer Ü50 Maßnahme verzichtet wird.
Gruß Bully