GDL Streik und krankenkassen Beiträge
Verfasst: 21.05.2015, 08:48
Hallo,
was mir mal so durch den Kopf geht
für die Streiktage, dürfte ja arbeitsrechtlich keine Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers bestehen ( steuerfreies Streikgeld ) demnach entfällt dann ja die Beitragspflicht nicht nur bei der KK, bei allen anderen Sozialversicherungsträgern ebenfalls. ( liege ich richtig ?? )
was wäre denn, wenn der Arbeitskampf länger dauern würde
und es kommt ein schlaues Kerlchen und sagt, " der war rechtswidrig "
hat das irgendwelche Auswirkungen für den VS ??????
auf der anderen Seite, entgehen den Sozialträgern Beiträge,
werden von denen eigentlich eventuelle Regressansprüche geprüft. ??
Gruß Bully
was mir mal so durch den Kopf geht
für die Streiktage, dürfte ja arbeitsrechtlich keine Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers bestehen ( steuerfreies Streikgeld ) demnach entfällt dann ja die Beitragspflicht nicht nur bei der KK, bei allen anderen Sozialversicherungsträgern ebenfalls. ( liege ich richtig ?? )
was wäre denn, wenn der Arbeitskampf länger dauern würde
und es kommt ein schlaues Kerlchen und sagt, " der war rechtswidrig "
hat das irgendwelche Auswirkungen für den VS ??????
auf der anderen Seite, entgehen den Sozialträgern Beiträge,
werden von denen eigentlich eventuelle Regressansprüche geprüft. ??
Gruß Bully