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GDL Streik und krankenkassen Beiträge

Verfasst: 21.05.2015, 08:48
von Bully
Hallo,

was mir mal so durch den Kopf geht

für die Streiktage, dürfte ja arbeitsrechtlich keine Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers bestehen ( steuerfreies Streikgeld ) demnach entfällt dann ja die Beitragspflicht nicht nur bei der KK, bei allen anderen Sozialversicherungsträgern ebenfalls. ( liege ich richtig ?? )

was wäre denn, wenn der Arbeitskampf länger dauern würde
und es kommt ein schlaues Kerlchen und sagt, " der war rechtswidrig "

hat das irgendwelche Auswirkungen für den VS ??????

auf der anderen Seite, entgehen den Sozialträgern Beiträge,
werden von denen eigentlich eventuelle Regressansprüche geprüft. ??



Gruß Bully

Verfasst: 21.05.2015, 13:56
von Lady Butterfly
zunächst mal: nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden. Streikgeld gehört nicht zum beitragspflichtigen Einkommen.

Der Arbeitskampf der Deutschen Bahn ist rechtmäßig - weder das Frankfurter Arbeitsgericht noch das hessische Landesarbeitsgericht konnte etwas finden, was dagegen spricht: https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/ ... w=true.htm

was passiert, wenn ein Arbeitskampf rückwirkend als unrechtmäßig eingestuft wird (geht das überhaupt????), kann ich dir nicht sagen