Hallo,
was mir mal so durch den Kopf geht
für die Streiktage, dürfte ja arbeitsrechtlich keine Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers bestehen ( steuerfreies Streikgeld ) demnach entfällt dann ja die Beitragspflicht nicht nur bei der KK, bei allen anderen Sozialversicherungsträgern ebenfalls. ( liege ich richtig ?? )
was wäre denn, wenn der Arbeitskampf länger dauern würde
und es kommt ein schlaues Kerlchen und sagt, " der war rechtswidrig "
hat das irgendwelche Auswirkungen für den VS ??????
auf der anderen Seite, entgehen den Sozialträgern Beiträge,
werden von denen eigentlich eventuelle Regressansprüche geprüft. ??
Gruß Bully
GDL Streik und krankenkassen Beiträge
Moderator: Czauderna
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zunächst mal: nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden. Streikgeld gehört nicht zum beitragspflichtigen Einkommen.
Der Arbeitskampf der Deutschen Bahn ist rechtmäßig - weder das Frankfurter Arbeitsgericht noch das hessische Landesarbeitsgericht konnte etwas finden, was dagegen spricht: https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/ ... w=true.htm
was passiert, wenn ein Arbeitskampf rückwirkend als unrechtmäßig eingestuft wird (geht das überhaupt????), kann ich dir nicht sagen
Der Arbeitskampf der Deutschen Bahn ist rechtmäßig - weder das Frankfurter Arbeitsgericht noch das hessische Landesarbeitsgericht konnte etwas finden, was dagegen spricht: https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/ ... w=true.htm
was passiert, wenn ein Arbeitskampf rückwirkend als unrechtmäßig eingestuft wird (geht das überhaupt????), kann ich dir nicht sagen