Härtefallregelung bei im Ausland lebenden Kindern
Verfasst: 05.05.2015, 19:07
Mein Kollege lebt sein vielen Jahren in Deutschland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Er hat im Senegal 3 Kinder und eine Frau für die er jeden Monat Unterhalt zahlt und dies vom deutschen Finanzamt auch anerkannt ist.
Er braucht jetzt ein neuen Zahnersatz und verdient 1.939 € Brutto (ca. 1.300 Netto).
Greift bei ihm die Härtefallregelung oder wie wird das bei 3 Kindern und einer Frau ansonsten von einer Krankenkasse berücksichtigt?
Er kann sich weder eine Finanzierung noch eine Barzahlung (Eigenanteil) einer neuen Vollprothese leisten.
Bitte nur Antworten von wirklichen SGB-Experten, da die Sache bei ihm echt ernst ist und er nichts mehr Festes essen kann.
Er hat im Senegal 3 Kinder und eine Frau für die er jeden Monat Unterhalt zahlt und dies vom deutschen Finanzamt auch anerkannt ist.
Er braucht jetzt ein neuen Zahnersatz und verdient 1.939 € Brutto (ca. 1.300 Netto).
Greift bei ihm die Härtefallregelung oder wie wird das bei 3 Kindern und einer Frau ansonsten von einer Krankenkasse berücksichtigt?
Er kann sich weder eine Finanzierung noch eine Barzahlung (Eigenanteil) einer neuen Vollprothese leisten.
Bitte nur Antworten von wirklichen SGB-Experten, da die Sache bei ihm echt ernst ist und er nichts mehr Festes essen kann.