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§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?

Verfasst: 26.04.2015, 12:34
von mausibär41
Wenn ein Grusibezieher nach § 264 SGB V (nur Betreute ) ,zum Pflegefall wird ,wer übernimmt dann die Pflege ? Wo beantragt man die Pflegestuften ?

Sind die von den Pflegestufen ausgeschlossen ?

Verfasst: 26.04.2015, 13:06
von ratte1
Hallo,

die Betreuung im Auftrag des Grundsicherungsamtes nach § 264 SGB V (SGB V = Krankenversicherungsrecht) deckt nur den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall ab.

Einen entsprechende Möglichkeit der Bauftragung gibt es im Pflegeversicherungsrecht nicht. Daher werden die Leistungen im Pflegefall direkt vom Grundsicherungsamt/Sozialamt bezahlt. Somit ist der Antrag dort direkt zu stellen.

MfG
ratte1

§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?

Verfasst: 26.04.2015, 13:10
von mausibär41
Danke ratte 1 , gibt es dazu einen § wo das genau drin steht ? Was ist wenn man Pflegestufte 0 beantragen muß ,dann auch über das Grusiamt ?

Verfasst: 26.04.2015, 13:35
von ratte1