§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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mausibär41
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§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?

Beitrag von mausibär41 » 26.04.2015, 12:34

Wenn ein Grusibezieher nach § 264 SGB V (nur Betreute ) ,zum Pflegefall wird ,wer übernimmt dann die Pflege ? Wo beantragt man die Pflegestuften ?

Sind die von den Pflegestufen ausgeschlossen ?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.04.2015, 13:06

Hallo,

die Betreuung im Auftrag des Grundsicherungsamtes nach § 264 SGB V (SGB V = Krankenversicherungsrecht) deckt nur den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall ab.

Einen entsprechende Möglichkeit der Bauftragung gibt es im Pflegeversicherungsrecht nicht. Daher werden die Leistungen im Pflegefall direkt vom Grundsicherungsamt/Sozialamt bezahlt. Somit ist der Antrag dort direkt zu stellen.

MfG
ratte1
Zuletzt geändert von ratte1 am 26.04.2015, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.

mausibär41
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§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?

Beitrag von mausibär41 » 26.04.2015, 13:10

Danke ratte 1 , gibt es dazu einen § wo das genau drin steht ? Was ist wenn man Pflegestufte 0 beantragen muß ,dann auch über das Grusiamt ?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.04.2015, 13:35


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