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Wirksamkeit Beitreitt neue KK
Verfasst: 08.02.2015, 12:51
von Liza
Hi,
bitte wann wird ein Beitritt zur neuen KK wirksam? Wenn ich mich per Internet anmelde oder erst dann, wenn ich dort anjgemeldet bin + die Kündigung der alten vorgelegt habe?
Danke, LG, Liza
Verfasst: 08.02.2015, 12:58
von broemmel
Beitritt erklären, Kündigungsbestätigung der neuen Kasse vorlegen und vor dem Beginn der Mitgliedschaft muss die Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen.
Dann wird der Beitritt wirksam
Verfasst: 08.02.2015, 12:58
von Czauderna
Hallo,
wirksam wird der Beitritt zu dem Tag, zu dem der Beitritt erklärt wird und die gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind, d.h., allein durch eine Erklärung per Internet wird das nicht der Fall sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen sehen, explizit bei einer freiwilligen Versicherung vor, dass der neuen Kasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, bzw. ein Nachweis der Versicherung, vorgelegt werden muss.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.02.2015, 12:58
von GerneKrankenVersichert
Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Am besten schilderst du den konkreten Fall, denn es gibt viele verschiedene Konstellationen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
Verfasst: 09.02.2015, 09:41
von ippuj
Zum Beispiel "verhindere" ich täglich das Zustandekommen von Kassenwechseln, weil mir als Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse nicht (rechtzeitig) vorgelegt wurde.
In der Theorie hört sich alles ganz einfach an, daher ist eine Antwort ohne Kenntnis des Falles schwierig.