Wirksamkeit Beitreitt neue KK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Liza
Beiträge: 27
Registriert: 25.01.2015, 20:19

Wirksamkeit Beitreitt neue KK

Beitrag von Liza » 08.02.2015, 12:51

Hi,
bitte wann wird ein Beitritt zur neuen KK wirksam? Wenn ich mich per Internet anmelde oder erst dann, wenn ich dort anjgemeldet bin + die Kündigung der alten vorgelegt habe?

Danke, LG, Liza

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 08.02.2015, 12:58

Beitritt erklären, Kündigungsbestätigung der neuen Kasse vorlegen und vor dem Beginn der Mitgliedschaft muss die Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen.

Dann wird der Beitritt wirksam

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 08.02.2015, 12:58

Hallo,
wirksam wird der Beitritt zu dem Tag, zu dem der Beitritt erklärt wird und die gesetzliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind, d.h., allein durch eine Erklärung per Internet wird das nicht der Fall sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen sehen, explizit bei einer freiwilligen Versicherung vor, dass der neuen Kasse die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, bzw. ein Nachweis der Versicherung, vorgelegt werden muss.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.02.2015, 12:58

Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Am besten schilderst du den konkreten Fall, denn es gibt viele verschiedene Konstellationen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

ippuj
Beiträge: 200
Registriert: 03.06.2008, 08:27

Beitrag von ippuj » 09.02.2015, 09:41

Zum Beispiel "verhindere" ich täglich das Zustandekommen von Kassenwechseln, weil mir als Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse nicht (rechtzeitig) vorgelegt wurde.

In der Theorie hört sich alles ganz einfach an, daher ist eine Antwort ohne Kenntnis des Falles schwierig.

Antworten