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Zurück in die ges. Krankenversicherung
Verfasst: 27.01.2015, 15:39
von skayy
Hallo, eine Frage: wenn ich meinen Arbeitgeber wechsel und dazwischen einen Monat arbeitslos bin. Kann ich dann zurück in die ges. KV?
Vielen Dank und Grüße, K.
Verfasst: 27.01.2015, 22:47
von Poet
@skayy: Wird ALG I bezogen? Welches Gehalt mtl. soll in der neuen Beschäftigung erzielt werden?
Verfasst: 28.01.2015, 21:39
von skayy
Hallo vor und nach dem Wechsel über der Versicherungspflichtgrenze. Wie wäre der Stand, wenn ALG 1 beogen würde und wie, wenn nicht.
Herzlichen Dank!
K.
Verfasst: 28.01.2015, 21:44
von KKA
Wer hat, oder wird das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen? AG oder AN?
Gruß
KKA
Verfasst: 28.01.2015, 21:54
von skayy
Voraussichtlich werde ich kündigen.
Verfasst: 28.01.2015, 22:44
von KKA
skayy hat geschrieben:Voraussichtlich werde ich kündigen.
Selbst kündigen, einen Monat arbeitslos, dann neuen Arbeitsplatz einnehmen und über der JAEG verdienen. Nein, mit dieser Konstellation ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
ALG1 wird bei Eigenkündigung erst nach einer Sperrfrist von 12 Wochen(SGB III § 144 Abs. 3) bezahlt. Erst dann ist ein Wiedereintritt in die GKV möglich.
Gruß
KKA
Verfasst: 29.01.2015, 08:59
von skayy
Vielen Dank. Also ich muss ALG 1 beziehen, damit ich in die gesetzliche zurück kann. Dafür würde aber auch 1 Monat reichen. Habe ich das richtig verstanden? VG., K.
Verfasst: 29.01.2015, 16:28
von Poet
@skayy: Dafür würde auch 1 Tag ALGI-Bezug reichen.
Alternativen: Bei einer Sperrfrist in die Familienversicherung des Ehegatten gehen (vorrausgesetzt das Einkommen liegt in der Zeit nicht über 395€) oder im neuen Job erstmal unter der Grenze verdienen so dass Versicherungspflicht eintritt.
Verfasst: 29.01.2015, 16:39
von skayy
Hallo Poet, ja super Hinweis mit der Familienversicherung bei Sperre.
Und dann kann ich in der gesetzlichen bleiben, richtig?
Herzlichen Dank, Kai
Verfasst: 29.01.2015, 21:38
von Poet
@skayy: Ja. Bei der Kasse Deiner Frau. Nicht vergessen beim neuen AG diese Kasse anzugeben damit die Dich dort anmelden.
Und dann bitte nicht mehr in die private KV wechseln.
Verfasst: 29.01.2015, 21:42
von skayy
Wenn ich dann wieder arbeite nach einem Monat muss ich doch wieder selbst in die GKV. In der Arbeitslosigkeit muss ich dann doch irgendwie mich selbst bei der Krankenversicherung versichern oder? Und nicht bei dem zukünftigen Arbeitgeber. Oder habe ich einen Denkfehler ?
V.G., K.
Verfasst: 29.01.2015, 22:30
von Poet
@skayy: Während der Sperrfrist wirst Du Familienversicherter bei der Kasse Deiner Frau und mit Arbeitsaufnahme eigenes Mitglied bei derselben Kasse. Dazu meldet Dich der Arbeitgeber bei der Kasse an um dahin die SV-Beiträge abzuführen. Deswegen sollst Du die Kasse beim AG angeben.
Verfasst: 29.01.2015, 23:22
von skayy
Alles klar. Danke!
Verfasst: 31.01.2015, 00:05
von Thomas3
Warum willst du denn raus aus der PKV?
Verfasst: 01.02.2015, 15:00
von skayy
Warum ich raus möchte? Ich bin vor 3,5 Jahren schwer erkrankt. Zum Glück ist alles gut gegangen. Hätte ich jedoch in EU Rente gehen müssen und ich über 55 Jahre alt gewesen wäre, hätte die PKV meine komplette Rente gefressen. Damit mir das nicht passiert, falls ich nochmal erkranke, möchte ich aus der PKV raus. Zum anderen möchte ich zukünftig Teilzeit arbeiten, um etwas mehr Zeit für mich zu haben.
V.G., K.