Zurück in die ges. Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Zurück in die ges. Krankenversicherung
Hallo, eine Frage: wenn ich meinen Arbeitgeber wechsel und dazwischen einen Monat arbeitslos bin. Kann ich dann zurück in die ges. KV?
Vielen Dank und Grüße, K.
Vielen Dank und Grüße, K.
Selbst kündigen, einen Monat arbeitslos, dann neuen Arbeitsplatz einnehmen und über der JAEG verdienen. Nein, mit dieser Konstellation ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.skayy hat geschrieben:Voraussichtlich werde ich kündigen.
ALG1 wird bei Eigenkündigung erst nach einer Sperrfrist von 12 Wochen(SGB III § 144 Abs. 3) bezahlt. Erst dann ist ein Wiedereintritt in die GKV möglich.
Gruß
KKA
@skayy: Während der Sperrfrist wirst Du Familienversicherter bei der Kasse Deiner Frau und mit Arbeitsaufnahme eigenes Mitglied bei derselben Kasse. Dazu meldet Dich der Arbeitgeber bei der Kasse an um dahin die SV-Beiträge abzuführen. Deswegen sollst Du die Kasse beim AG angeben.
Zuletzt geändert von Poet am 30.01.2015, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
Warum ich raus möchte? Ich bin vor 3,5 Jahren schwer erkrankt. Zum Glück ist alles gut gegangen. Hätte ich jedoch in EU Rente gehen müssen und ich über 55 Jahre alt gewesen wäre, hätte die PKV meine komplette Rente gefressen. Damit mir das nicht passiert, falls ich nochmal erkranke, möchte ich aus der PKV raus. Zum anderen möchte ich zukünftig Teilzeit arbeiten, um etwas mehr Zeit für mich zu haben.
V.G., K.
V.G., K.