Krankengeldbezug ab 27.12. wann zum arzt
Verfasst: 22.12.2014, 11:18
Ich bin am 23.10. Krankgeschrieben geworden. Dann war ich schwanger und aufgrund einer Totgeburt wurde ich seit bekannt werden am 29.10.2014 krank geschrieben. Nach erkennbarem Herzschlag ging ich am 13.11 ins Beschäftigungsverbot. Leider erlitt ich die Fehlgeburt am 27.11 und wurde seither krank geschrieben bis einschließlich 6.1.2015. Die krankmeldung liegt dem Arbeitgeber und der kleine vor.
Laut Arbeitgeber beziehe ich wohl ab 27.12. Krankengeld von der Kk. Da ich aber noch nichts von der Kk gehört habe und auch der Arbeitgeber noch nicht kontaktiert wurde wie ich heute erfuhr rief ich gerade erneut bei der Kk an. Laut denen erhalte ich ab 7.1. Krankengeld und somit bin ich aktuell noch in der Lohnfortzahlung.
Die Dame der Kk wollte sich nun mit meinem ag auseinander setzen aber ich bin total verunsichert.
Müsste ich nicht falls doch Krankengeld ab 27.12 Heute zum arzt um mir einen Auszahlungsschein geben zu lassen ab 27.12?!?! Oder reicht meine au die bis zum 6.1 aufgestellt ist.
Aufgrund einer nun bestehenden Depression, möchte meine psychologin dass ich mich weiter krank schreiben lasse.
Reicht es dann wenn ich mich am 5.1 wieder beim arzt vorstelle oder muss ich heute noch hin? Dann ist die Praxis bis 5.1 zu
Bin über antwort sehr froh!
Laut Arbeitgeber beziehe ich wohl ab 27.12. Krankengeld von der Kk. Da ich aber noch nichts von der Kk gehört habe und auch der Arbeitgeber noch nicht kontaktiert wurde wie ich heute erfuhr rief ich gerade erneut bei der Kk an. Laut denen erhalte ich ab 7.1. Krankengeld und somit bin ich aktuell noch in der Lohnfortzahlung.
Die Dame der Kk wollte sich nun mit meinem ag auseinander setzen aber ich bin total verunsichert.
Müsste ich nicht falls doch Krankengeld ab 27.12 Heute zum arzt um mir einen Auszahlungsschein geben zu lassen ab 27.12?!?! Oder reicht meine au die bis zum 6.1 aufgestellt ist.
Aufgrund einer nun bestehenden Depression, möchte meine psychologin dass ich mich weiter krank schreiben lasse.
Reicht es dann wenn ich mich am 5.1 wieder beim arzt vorstelle oder muss ich heute noch hin? Dann ist die Praxis bis 5.1 zu
Bin über antwort sehr froh!