Ich bin am 23.10. Krankgeschrieben geworden. Dann war ich schwanger und aufgrund einer Totgeburt wurde ich seit bekannt werden am 29.10.2014 krank geschrieben. Nach erkennbarem Herzschlag ging ich am 13.11 ins Beschäftigungsverbot. Leider erlitt ich die Fehlgeburt am 27.11 und wurde seither krank geschrieben bis einschließlich 6.1.2015. Die krankmeldung liegt dem Arbeitgeber und der kleine vor.
Laut Arbeitgeber beziehe ich wohl ab 27.12. Krankengeld von der Kk. Da ich aber noch nichts von der Kk gehört habe und auch der Arbeitgeber noch nicht kontaktiert wurde wie ich heute erfuhr rief ich gerade erneut bei der Kk an. Laut denen erhalte ich ab 7.1. Krankengeld und somit bin ich aktuell noch in der Lohnfortzahlung.
Die Dame der Kk wollte sich nun mit meinem ag auseinander setzen aber ich bin total verunsichert.
Müsste ich nicht falls doch Krankengeld ab 27.12 Heute zum arzt um mir einen Auszahlungsschein geben zu lassen ab 27.12?!?! Oder reicht meine au die bis zum 6.1 aufgestellt ist.
Aufgrund einer nun bestehenden Depression, möchte meine psychologin dass ich mich weiter krank schreiben lasse.
Reicht es dann wenn ich mich am 5.1 wieder beim arzt vorstelle oder muss ich heute noch hin? Dann ist die Praxis bis 5.1 zu
Bin über antwort sehr froh!
Krankengeldbezug ab 27.12. wann zum arzt
Moderator: Czauderna
Hallo,
Nein, musst du nicht. Der Ablauf ist folgender. dein Arbeitgeber muss von sich aus (also nicht auf die Kasse warten) maschinell eine Verdientsbescheinigung übermitteln. Daraufhin errechnet die Kasse die Hoehe des Krankengeldes und setzt den Zahlungsbeginn fest. Zusammen mit der schriftlichen Bestaetigung darüber erhältst du auch Krankenfeldauszahlscheine.
Wenn Du nun in der ersten Januarwoche zum Arzt gehst , kann er dir den Auszahlschein bestätigen und du bekommst dann dein Krankengeld rückwirkend ausgezahlt. Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend ausgezahlt.
Solltest du nach Weihnachten noch keine Nachricht von der Kasse haben, lass dir vorsorglich einen Krankengelauszahlschein zufaxrn oder per E-Mail zusenden.
Gruß
Czauderna
Nein, musst du nicht. Der Ablauf ist folgender. dein Arbeitgeber muss von sich aus (also nicht auf die Kasse warten) maschinell eine Verdientsbescheinigung übermitteln. Daraufhin errechnet die Kasse die Hoehe des Krankengeldes und setzt den Zahlungsbeginn fest. Zusammen mit der schriftlichen Bestaetigung darüber erhältst du auch Krankenfeldauszahlscheine.
Wenn Du nun in der ersten Januarwoche zum Arzt gehst , kann er dir den Auszahlschein bestätigen und du bekommst dann dein Krankengeld rückwirkend ausgezahlt. Krankengeld wird grundsätzlich rückwirkend ausgezahlt.
Solltest du nach Weihnachten noch keine Nachricht von der Kasse haben, lass dir vorsorglich einen Krankengelauszahlschein zufaxrn oder per E-Mail zusenden.
Gruß
Czauderna