Nach der Reha - Wann genau Krankmeldung holen?
Verfasst: 14.10.2014, 15:08
Hallo,
ich bin momentan noch in einer medizinischen Reha, die ich von der DRV bekommen habe. Diese endet am nächsten Mittwoch. Heute wurde schon mal der Rehabericht mit mir besprochen. Ich werde arbeitsunfähig bis Ende des Jahres entlassen, soll danach in die Wiedereingliederung und in der Zeit LTA beantragen. Habe während der Reha (7 Wochen Dauer) Übergangsgeld bekommen und noch Anspruch auf Krankengeld.
Nun zu meinem Problem:
Mein Rehaort ist ca. 500 km von meinem Heimatort entfernt und laut meinem Zugfahrplan werde ich erst um 21:24 Uhr dort ankommen.
Wie sieht das nun mit der Krankschreibung aus? Am Entlasstag schaffe ich es zeitlich unmöglich, meinen Hausarzt oder Facharzt zu erreichen.
Habe im Internet und hier schon ein bisschen gelesen. Dort steht, dass man unbedingt noch am Tag der Entlassung einen Arzt aufsuchen muss. In der Sozialberatung der Rehaklinik wurde mir gesagt, dass es in Ordnung geht, wenn ich am Tag nach der Entlassung meinen Arzt aufsuche.
Welche Aussage ist nun richtig, damit ich meinen Anspruch auf KG nicht gefährde. Zur Not gehe ich ins Krankenhaus zur Notfallbehandlung, damit ich eine AU bekomme.
Danke im Voraus,
Hektor
ich bin momentan noch in einer medizinischen Reha, die ich von der DRV bekommen habe. Diese endet am nächsten Mittwoch. Heute wurde schon mal der Rehabericht mit mir besprochen. Ich werde arbeitsunfähig bis Ende des Jahres entlassen, soll danach in die Wiedereingliederung und in der Zeit LTA beantragen. Habe während der Reha (7 Wochen Dauer) Übergangsgeld bekommen und noch Anspruch auf Krankengeld.
Nun zu meinem Problem:
Mein Rehaort ist ca. 500 km von meinem Heimatort entfernt und laut meinem Zugfahrplan werde ich erst um 21:24 Uhr dort ankommen.
Wie sieht das nun mit der Krankschreibung aus? Am Entlasstag schaffe ich es zeitlich unmöglich, meinen Hausarzt oder Facharzt zu erreichen.
Habe im Internet und hier schon ein bisschen gelesen. Dort steht, dass man unbedingt noch am Tag der Entlassung einen Arzt aufsuchen muss. In der Sozialberatung der Rehaklinik wurde mir gesagt, dass es in Ordnung geht, wenn ich am Tag nach der Entlassung meinen Arzt aufsuche.
Welche Aussage ist nun richtig, damit ich meinen Anspruch auf KG nicht gefährde. Zur Not gehe ich ins Krankenhaus zur Notfallbehandlung, damit ich eine AU bekomme.
Danke im Voraus,
Hektor