Nach der Reha - Wann genau Krankmeldung holen?

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Moderator: Czauderna

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Hektor
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Nach der Reha - Wann genau Krankmeldung holen?

Beitrag von Hektor » 14.10.2014, 15:08

Hallo,

ich bin momentan noch in einer medizinischen Reha, die ich von der DRV bekommen habe. Diese endet am nächsten Mittwoch. Heute wurde schon mal der Rehabericht mit mir besprochen. Ich werde arbeitsunfähig bis Ende des Jahres entlassen, soll danach in die Wiedereingliederung und in der Zeit LTA beantragen. Habe während der Reha (7 Wochen Dauer) Übergangsgeld bekommen und noch Anspruch auf Krankengeld.

Nun zu meinem Problem:

Mein Rehaort ist ca. 500 km von meinem Heimatort entfernt und laut meinem Zugfahrplan werde ich erst um 21:24 Uhr dort ankommen.

Wie sieht das nun mit der Krankschreibung aus? Am Entlasstag schaffe ich es zeitlich unmöglich, meinen Hausarzt oder Facharzt zu erreichen.

Habe im Internet und hier schon ein bisschen gelesen. Dort steht, dass man unbedingt noch am Tag der Entlassung einen Arzt aufsuchen muss. In der Sozialberatung der Rehaklinik wurde mir gesagt, dass es in Ordnung geht, wenn ich am Tag nach der Entlassung meinen Arzt aufsuche.

Welche Aussage ist nun richtig, damit ich meinen Anspruch auf KG nicht gefährde. Zur Not gehe ich ins Krankenhaus zur Notfallbehandlung, damit ich eine AU bekomme.

Danke im Voraus,
Hektor

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.10.2014, 15:18

Hallo,
wenn du nicht arbeitslos bist, kann es meiner Meinung nach keinerlei Probleme geben - du reichst deiner Kasse den Entlassungsschein ein, aus dem hervorgeht, dass du arbeitsunfähig entlassen worden bist aus der Reha. Dabei kannst du gleichzeitig auch Krankengeldauszahlscheine von der Kasse abfordern.
Solltest du arbeitslos sein, sehe ich zwar auch kein direktes Problem, denn du bist ja nachweislich weiterhin arbeitsunfähig (siehe Entlassungsschein), von daher kannst du eigentlich genau so verfahren. Wenn du allerdings ganz sicher sein willst, gehst du am Donnerstag erst zu deinem Arzt, legst diesem deinen Entlasschein vor und lässt dir (zur Sicherheit) eine Folgemeldung ausstellen für die Kasse.
Die Probleme bei Arbeitslosen ergeben sich meist in den Fällen wo eben auf dem Entlassungsschein "arbeitsfähig" steht.
Gruss
Czauderna

Hektor
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Beitrag von Hektor » 14.10.2014, 15:27

Vielen Dank!

Also bedeutet das, dass ich ohne Probleme erst am Donnerstag morgen bei meinem Arzt eine Krankschreibung holen kann.

Ich kam im Übrigen arbeitsfähig in die Reha hinein und wurde erst AU entlassen. Vielleicht ist das ja sogar ein Sonderfall?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.10.2014, 15:35

Hallo,
stimmt, üblich ist das nicht, dass jemand direkt aus der Tätigkeit, also als Arbeitsfähiger, in die Reha geht und dann als Arbeitsunfähiger wieder rauskommt, aber es gibt es schon. Was ich nicht erwähnt habe - du sollst Wiedereingliederung beantragen - dann gehe ich davon aus, dass du einen Arbeitgeber hast. Übrigens, Wiedereingliederung im Anschluss an die Reha. und von der Reha-Klinik für erforderlich gehalten, fällt noch in die Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers - du solltest dich da auch mit Arzt, Arbeitgeber und Rentenversicherung, aber auch der Kasse deswegen in Verbindung setzen.
Gruss
Czauderna

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