Beitragsberechnung mit Existenzgründerzuschuss
Verfasst: 13.09.2014, 20:01
Hallo,
ich bin seit 01.09.2014 hauptberuflich selbstständig. Im Antrag auf eine freiwillige KV habe ich als voraussichtliche Einnahmen meinen Existenzgründungszuschuss von 1600€ angegeben und als voraussichtlichen Gewinn aus der Selbstständigkeit 0€ (da ich im Moment deutlich mehr Kosten als Einnahmen habe). Daraufhin berechnet mir die Krankenkasse jetzt 270€ vorläufigen Beitrag.
Wenn ich Mitte 2015 meinen Einkommenssteuerbescheid von 2014 erhalte und diesen der Kasse vorlege, wird ja der tatsächlich zu zahlende Beitrag rückwirkend festgelegt.
Frage: Der Existenzgründungszuschuss fällt ja ab 03/2015 weg und taucht auch im Einkommenssteuerbescheid 2014 nicht auf. Wie erfolgt nun die Anrechnung auf meinen Beitrag? Wird dieses Einkommen automatisch nur für die 6 Monate berechnet?
Soweit ich das Prinzip verstanden habe, wird ja dann Mitte 2015 auf der Basis des Einkommenssteuerbescheids 2014 der weitere Beitrag berechnet, bis der nächste Steuerbescheid vorliegt usw. Es erfolgt jedoch keine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge mehr. Sobald auch die Phase2 des Existenzgründungszuschusses (300€) wegfällt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze allerdings dann gut 2000€ statt jetzt 1347€.
Stimmt dies so?
Falls nun irgendwann die Selbstständigkeit beendet wird (z. Bsp. am 01.12.2020), muss dann im nächsten Jahr noch der Steuerbescheid von 2020 vorgelegt werden? Gibt es da noch eine rückwirkende Berechnung?
Vielen Dank und allen ein schönes WE.
paulinchen
ich bin seit 01.09.2014 hauptberuflich selbstständig. Im Antrag auf eine freiwillige KV habe ich als voraussichtliche Einnahmen meinen Existenzgründungszuschuss von 1600€ angegeben und als voraussichtlichen Gewinn aus der Selbstständigkeit 0€ (da ich im Moment deutlich mehr Kosten als Einnahmen habe). Daraufhin berechnet mir die Krankenkasse jetzt 270€ vorläufigen Beitrag.
Wenn ich Mitte 2015 meinen Einkommenssteuerbescheid von 2014 erhalte und diesen der Kasse vorlege, wird ja der tatsächlich zu zahlende Beitrag rückwirkend festgelegt.
Frage: Der Existenzgründungszuschuss fällt ja ab 03/2015 weg und taucht auch im Einkommenssteuerbescheid 2014 nicht auf. Wie erfolgt nun die Anrechnung auf meinen Beitrag? Wird dieses Einkommen automatisch nur für die 6 Monate berechnet?
Soweit ich das Prinzip verstanden habe, wird ja dann Mitte 2015 auf der Basis des Einkommenssteuerbescheids 2014 der weitere Beitrag berechnet, bis der nächste Steuerbescheid vorliegt usw. Es erfolgt jedoch keine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge mehr. Sobald auch die Phase2 des Existenzgründungszuschusses (300€) wegfällt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze allerdings dann gut 2000€ statt jetzt 1347€.
Stimmt dies so?
Falls nun irgendwann die Selbstständigkeit beendet wird (z. Bsp. am 01.12.2020), muss dann im nächsten Jahr noch der Steuerbescheid von 2020 vorgelegt werden? Gibt es da noch eine rückwirkende Berechnung?
Vielen Dank und allen ein schönes WE.
paulinchen