versicherungsfreie Tage lösen neue Mitgliedschaft aus
Verfasst: 30.06.2014, 21:33
Hallo zusammen,
während meiner Arbeitslosigkeit wurde ich nach meinem Krankenstand am Freitag, 31.01.2014 gesund geschrieben. Darauf folgend nahm ich am Montag, 03.02.2014 eine neue Arbeit(sstelle) auf und
kündigte im Mai meine aktuelle Mitgliedschaft bei einer GKV. Darauf erhielt ich ein Schreiben, dass am 03.02.2014 eine neue Mitgliedschaft begonnen habe und meine Kündigung zum Ende 2015 wirksam wird.
Zu diesem Zeitpunkt (Mai 2014) hatte ich meinen Antrag auf Bewilligung zum ALG1 für den Zeitraum zwischen dem 31.01.14 und 03.02.14, von der Agentur für Arbeit bewilligt bekommen.
Mit dieser Bewilligung (ALG1 zahlt auch die Mitgliedsbeiträge) habe ich einen Einspuch eingereicht und mitgeteilt, dass es KEINE versicherungsfreien Tage gab,
da schließlich nahtlos vom Krankenstand => ALG1 => neue Beschäftigung.
Die Krankenkasse ist daraufhin überhaupt nicht auf meine Schreiben näher eingegangen, sondern hat lediglich lapidar meine bestehende Mitgliedschaft bis Ende 2015 bestätigt.
Ist dieses Vorgehen der KK koscher? kann die das einfach so machen?
Oder gibt es da Bestimmungen, die genau meinen Fall regeln?
Was ich weis und worüber ich mich bereits informiert habe ist die Regelung mit den 14 Tagen Wahlrecht,
das trifft aber bei mir ja gar nicht zu, da mit Stand vom Mai 2014 es keine versicherungsfreien Tage gibt.
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, was kann ich gegen meine KK unternehmen?
Gruß
AlfonsoX
während meiner Arbeitslosigkeit wurde ich nach meinem Krankenstand am Freitag, 31.01.2014 gesund geschrieben. Darauf folgend nahm ich am Montag, 03.02.2014 eine neue Arbeit(sstelle) auf und
kündigte im Mai meine aktuelle Mitgliedschaft bei einer GKV. Darauf erhielt ich ein Schreiben, dass am 03.02.2014 eine neue Mitgliedschaft begonnen habe und meine Kündigung zum Ende 2015 wirksam wird.
Zu diesem Zeitpunkt (Mai 2014) hatte ich meinen Antrag auf Bewilligung zum ALG1 für den Zeitraum zwischen dem 31.01.14 und 03.02.14, von der Agentur für Arbeit bewilligt bekommen.
Mit dieser Bewilligung (ALG1 zahlt auch die Mitgliedsbeiträge) habe ich einen Einspuch eingereicht und mitgeteilt, dass es KEINE versicherungsfreien Tage gab,
da schließlich nahtlos vom Krankenstand => ALG1 => neue Beschäftigung.
Die Krankenkasse ist daraufhin überhaupt nicht auf meine Schreiben näher eingegangen, sondern hat lediglich lapidar meine bestehende Mitgliedschaft bis Ende 2015 bestätigt.
Ist dieses Vorgehen der KK koscher? kann die das einfach so machen?
Oder gibt es da Bestimmungen, die genau meinen Fall regeln?
Was ich weis und worüber ich mich bereits informiert habe ist die Regelung mit den 14 Tagen Wahlrecht,
das trifft aber bei mir ja gar nicht zu, da mit Stand vom Mai 2014 es keine versicherungsfreien Tage gibt.
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, was kann ich gegen meine KK unternehmen?
Gruß
AlfonsoX