Rückwirkende Aberkennung Familienversicherung extreme Folgen
Verfasst: 05.05.2014, 17:20
ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder.
Seit neuestem habe ich ein Problem mit meiner Krankenversicherung, weil diese für meine Tochter (5 Jahre alt ) rückwirkend! Beiträge zur freiwilligen KV erheben möchte.
Ich bin seit vielen Jahren bei einer Gesundheitskasse versichert.
Mein erstes Kind ist 2006 geboren, zum Zeitpunkt der Geburt war ich nicht verheiratet. Mein zweites Kind ist 2008 geboren, ich war ebenfalls nicht verheiratet. Beide Kinder sind familienversichert.
Am 16.11.2011 heiratete ich den Vater meines 2. Kindes. Der Vater ist Beamter und musste sich in seinem Berufsleben immer privat absichern, er hatte mit Krankenkassen nichts zu tun. Ein Teil seiner Krankheitskosten wurde von der „Beihilfe“, dem kommunalen Versorgungsverband übernommen.
Da wir wissen wollten, ob sich durch unsere Heirat und die im Januar 2012 anstehenden Gehaltshöhung eine Veränderung hinsichtlich der Krankenversicherung erforderlich macht, ließen wir uns am 7.11.2011, also 9 Tage vor unserer Hochzeit auf der GKV-Geschäftsstelle beraten. (hierüber gibt es wohl im Computer der Krankenkasse auch Aufzeichnungen, wie mir eine Mitarbeiterin telefonisch bestätigte.
Wir schilderten dabei unsere Situation, der Sachbearbeiter erklärte, dass nach Meldung der Heirat sowieso ein Fragebogen an uns ginge, hiernach müsse mein Mann dann sein Vermögen angeben. Kann sein, dass dies erst im Mai 2012 passiere, da wäre eine andere Geschäftsstelle der GKV zuständig. Auf die Frage, was dann bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze erfolge, meinte der Mitarbeiter, dann wird das Kind künftig freiwillig versichert oder privat versichert, wir brauchen uns keine Sorgen zu machen. Insofern gingen wir, ohne größere Probleme oder „Fallen“ zu erkennen, nach Hause.
Am 16. oder 17.11.2011 meldeten wir auf der gleichen Geschäftsstelle unsere Heirat an, redeten auch kurz über das Beamtenverhältnis des Vaters.
Zwischenzeitlich trat mein Mann eine andere Arbeitsstelle –immer noch als Beamter- an.
Am 10. April 2014 kam dann erstmals ein Familienfragebogen bei uns an. Selbstverständlich füllten wir diesen in gleicher Woche aus und übersandten unverzüglich die gewünschten Unterlagen.
Ein oder zwei Tage später kam dann noch ein Schreiben an, wonach man die Heiratsurkunde (??? Hatten wir doch schon 2011 abgegeben!!!) und die detaillierten monatlichen Verdienste anforderte.
Mein Mann rief daraufhin bei der Sachbearbeiterin an, um nach dem Grund zu fragen, weshalb erneut eine Heiratsurkunde und weitere Verdienstnachweise benötigt würden.
Man sagte, man müsse Monat für Monat nachrechnen und sehen ob mein Ehemann über oder unter der maßgeblichen Einkommensgrenze sei.
Mein Mann wurde stutzig und fragte nach, welche Konsequenzen die Ergebnisse hätten. Man antwortete ihm, wir müssten dann rückwirkend für die leibliche Tochter meines Mannes für jeden Monat der Überschreitung die Beiträge (ca. 158 €/Monat) für die Überschreitung begleichen!
Wir waren wie vom Blitz getroffen. Auf die Frage, welche Einkommensgrenzen gelten und welche Bestandteile man zum Einkommen zählt, hat man uns mehrfach unterschiedliche Werte angegeben, wir haben sie mühsam übers Internet ermittelt.
Mein Mann setzte sich sofort hin und ermittelte die Beiträge selbst. Er kam darauf, dass er im Jahr 2012 die Versicherungspflichtgrenze jeden Monat um 20 €, in 2013 nur 6 Monaten um 20 € überschritt. In 2014 überschritt er sie um ca. 11 € / Monat.
Mehrfache Telefonate mit der Kasse ergaben keine klare Antworten. Ich wurde mehrfach verbunden, es wurden keine klaren Aussagen gemacht.
Mein Mann hatte genug und erkundigte sich bei seinem Arbeitgeber und seiner privaten Versicherung. Er bekäme 80% für die Krankheitskosten unserer gemeinsamen Tochter bezahlt. Er könnte das Kind zu einem Betrag von 35 €/Monat zu 20% privat versichern.
Das wollte er ab sofort tun um weiteren Schaden abzuwenden (die freiwillige Versicherung kostet uns das 5fache!). Das hat er auch bei einem der Telefonate mit der Krankenversicherung erwähnt. Da meinte die Mitarbeiterin, dass das nicht so einfach ginge, da bei der freiwilligen Versicherung eine Mindestversicherungszeit von 18 Monaten oder zumindest eine Kündigungsfrist bestehe.
Dabei sieht es ja so aus, als ob wir rückwirkend „freiwillig“ Zwangsversichert würden.
Die Mitarbeiterin, die das sagte, wollte das klären und uns in 2 Tagen zurückrufen. Leider ist dies schon 10 Tage her, eine Antwort fehlt. Da mein Mann ständig verbunden wurde, hat er leider keine Telefonnummer der Dame.
Mittlerweile sieht für uns alles nach systematischer Verschleppung aus, da die Krankenkasse sich schön Zeit lässt, damit wir möglichst viele Beiträge an sie bezahlen müssen. Ein Bescheid seitens der Kasse an uns ist noch nicht ergangen. Insbesondere die von uns im November 2011 gewünschte Beratung war mehr als mangelhaft. Hätten wir nur ansatzweise erahnen können, was passiert, hätte mein Mann das Kind seinerzeit zu 20% für damals ca. 30 €(Monat) versichert. Bis heute wäre das ein Schaden von über 2.500 € (=Differenz freiwillige Versicherung. zu PKV), wenn wir jetzt die Pflichtbeiträge nachzahlen müssen. Für eine vierköpfige Familie mit einer chronisch kranken Person ist das sehr viel Geld.
Daher wende ich mich an Sie.
Fragen:
1) Müssen wir den Betrag von etwa 3.700 € wirklich zurück zahlen?? Ich halte das Verhalten der Krankenkasse nicht nur mangelhaft, sondern halte es für Systematik, um an weitere Beiträge heranzukommen.
Eine Alternative, 20% rückwirkend zu versichern, gibt es bei der Krankenkasse nicht. Wir wären selbstverständlich bereit bei Überschreiten der Pflichtgrenze, einen solchen Betrag nachzuzahlen, wenn die Versicherungsgrenze überschritten wäre. Nicht jedoch das Fünffache !!!!! Unser Besuch bei der Kasse am 7.11. und 16.11.2011 waren völlig umsonst. Kann das sein???
2) Wenn eine „rückwirkende freiwillige Versicherung“ sich rechtlich nicht verhindern ließe:
-kann ich die Kasse, welche rückwirkend versichert, frei wählen?? Das würde dann bestimmt nicht meine jetzige Kasse sein.
Man sagte uns, wir können ja mal probieren, rückwirkend privat zu versichern. Das würde aber angeblich keine private Versicherung machen…
Sodann müssen wir also in die GKV.
3) Dann noch die Unverschämtheit: Wenn wir rückwirkend freiwillig versichert würden: Ist dann tatsächlich noch zusätzlich eine Kündigungsfrist oder Wartezeit einzuhalten??
Ein Bekannter sagte uns, dass da manche Kassen in Ihrer Satzung Ausnahmen einräumten, d.h. bei Abschluss einer PKV dann keine Beiträge zur freiwilligen KV mehr anforderten.
Kann das ein Experte bestätigen?? Wenn ja, sind Kassen bekannt, die freiwillig nachversichern ohne eine Kündigungsfrist anzufordern??
Vielen Dank vorab,
Eure Praso1
Seit neuestem habe ich ein Problem mit meiner Krankenversicherung, weil diese für meine Tochter (5 Jahre alt ) rückwirkend! Beiträge zur freiwilligen KV erheben möchte.
Ich bin seit vielen Jahren bei einer Gesundheitskasse versichert.
Mein erstes Kind ist 2006 geboren, zum Zeitpunkt der Geburt war ich nicht verheiratet. Mein zweites Kind ist 2008 geboren, ich war ebenfalls nicht verheiratet. Beide Kinder sind familienversichert.
Am 16.11.2011 heiratete ich den Vater meines 2. Kindes. Der Vater ist Beamter und musste sich in seinem Berufsleben immer privat absichern, er hatte mit Krankenkassen nichts zu tun. Ein Teil seiner Krankheitskosten wurde von der „Beihilfe“, dem kommunalen Versorgungsverband übernommen.
Da wir wissen wollten, ob sich durch unsere Heirat und die im Januar 2012 anstehenden Gehaltshöhung eine Veränderung hinsichtlich der Krankenversicherung erforderlich macht, ließen wir uns am 7.11.2011, also 9 Tage vor unserer Hochzeit auf der GKV-Geschäftsstelle beraten. (hierüber gibt es wohl im Computer der Krankenkasse auch Aufzeichnungen, wie mir eine Mitarbeiterin telefonisch bestätigte.
Wir schilderten dabei unsere Situation, der Sachbearbeiter erklärte, dass nach Meldung der Heirat sowieso ein Fragebogen an uns ginge, hiernach müsse mein Mann dann sein Vermögen angeben. Kann sein, dass dies erst im Mai 2012 passiere, da wäre eine andere Geschäftsstelle der GKV zuständig. Auf die Frage, was dann bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze erfolge, meinte der Mitarbeiter, dann wird das Kind künftig freiwillig versichert oder privat versichert, wir brauchen uns keine Sorgen zu machen. Insofern gingen wir, ohne größere Probleme oder „Fallen“ zu erkennen, nach Hause.
Am 16. oder 17.11.2011 meldeten wir auf der gleichen Geschäftsstelle unsere Heirat an, redeten auch kurz über das Beamtenverhältnis des Vaters.
Zwischenzeitlich trat mein Mann eine andere Arbeitsstelle –immer noch als Beamter- an.
Am 10. April 2014 kam dann erstmals ein Familienfragebogen bei uns an. Selbstverständlich füllten wir diesen in gleicher Woche aus und übersandten unverzüglich die gewünschten Unterlagen.
Ein oder zwei Tage später kam dann noch ein Schreiben an, wonach man die Heiratsurkunde (??? Hatten wir doch schon 2011 abgegeben!!!) und die detaillierten monatlichen Verdienste anforderte.
Mein Mann rief daraufhin bei der Sachbearbeiterin an, um nach dem Grund zu fragen, weshalb erneut eine Heiratsurkunde und weitere Verdienstnachweise benötigt würden.
Man sagte, man müsse Monat für Monat nachrechnen und sehen ob mein Ehemann über oder unter der maßgeblichen Einkommensgrenze sei.
Mein Mann wurde stutzig und fragte nach, welche Konsequenzen die Ergebnisse hätten. Man antwortete ihm, wir müssten dann rückwirkend für die leibliche Tochter meines Mannes für jeden Monat der Überschreitung die Beiträge (ca. 158 €/Monat) für die Überschreitung begleichen!
Wir waren wie vom Blitz getroffen. Auf die Frage, welche Einkommensgrenzen gelten und welche Bestandteile man zum Einkommen zählt, hat man uns mehrfach unterschiedliche Werte angegeben, wir haben sie mühsam übers Internet ermittelt.
Mein Mann setzte sich sofort hin und ermittelte die Beiträge selbst. Er kam darauf, dass er im Jahr 2012 die Versicherungspflichtgrenze jeden Monat um 20 €, in 2013 nur 6 Monaten um 20 € überschritt. In 2014 überschritt er sie um ca. 11 € / Monat.
Mehrfache Telefonate mit der Kasse ergaben keine klare Antworten. Ich wurde mehrfach verbunden, es wurden keine klaren Aussagen gemacht.
Mein Mann hatte genug und erkundigte sich bei seinem Arbeitgeber und seiner privaten Versicherung. Er bekäme 80% für die Krankheitskosten unserer gemeinsamen Tochter bezahlt. Er könnte das Kind zu einem Betrag von 35 €/Monat zu 20% privat versichern.
Das wollte er ab sofort tun um weiteren Schaden abzuwenden (die freiwillige Versicherung kostet uns das 5fache!). Das hat er auch bei einem der Telefonate mit der Krankenversicherung erwähnt. Da meinte die Mitarbeiterin, dass das nicht so einfach ginge, da bei der freiwilligen Versicherung eine Mindestversicherungszeit von 18 Monaten oder zumindest eine Kündigungsfrist bestehe.
Dabei sieht es ja so aus, als ob wir rückwirkend „freiwillig“ Zwangsversichert würden.
Die Mitarbeiterin, die das sagte, wollte das klären und uns in 2 Tagen zurückrufen. Leider ist dies schon 10 Tage her, eine Antwort fehlt. Da mein Mann ständig verbunden wurde, hat er leider keine Telefonnummer der Dame.
Mittlerweile sieht für uns alles nach systematischer Verschleppung aus, da die Krankenkasse sich schön Zeit lässt, damit wir möglichst viele Beiträge an sie bezahlen müssen. Ein Bescheid seitens der Kasse an uns ist noch nicht ergangen. Insbesondere die von uns im November 2011 gewünschte Beratung war mehr als mangelhaft. Hätten wir nur ansatzweise erahnen können, was passiert, hätte mein Mann das Kind seinerzeit zu 20% für damals ca. 30 €(Monat) versichert. Bis heute wäre das ein Schaden von über 2.500 € (=Differenz freiwillige Versicherung. zu PKV), wenn wir jetzt die Pflichtbeiträge nachzahlen müssen. Für eine vierköpfige Familie mit einer chronisch kranken Person ist das sehr viel Geld.
Daher wende ich mich an Sie.
Fragen:
1) Müssen wir den Betrag von etwa 3.700 € wirklich zurück zahlen?? Ich halte das Verhalten der Krankenkasse nicht nur mangelhaft, sondern halte es für Systematik, um an weitere Beiträge heranzukommen.
Eine Alternative, 20% rückwirkend zu versichern, gibt es bei der Krankenkasse nicht. Wir wären selbstverständlich bereit bei Überschreiten der Pflichtgrenze, einen solchen Betrag nachzuzahlen, wenn die Versicherungsgrenze überschritten wäre. Nicht jedoch das Fünffache !!!!! Unser Besuch bei der Kasse am 7.11. und 16.11.2011 waren völlig umsonst. Kann das sein???
2) Wenn eine „rückwirkende freiwillige Versicherung“ sich rechtlich nicht verhindern ließe:
-kann ich die Kasse, welche rückwirkend versichert, frei wählen?? Das würde dann bestimmt nicht meine jetzige Kasse sein.
Man sagte uns, wir können ja mal probieren, rückwirkend privat zu versichern. Das würde aber angeblich keine private Versicherung machen…
Sodann müssen wir also in die GKV.
3) Dann noch die Unverschämtheit: Wenn wir rückwirkend freiwillig versichert würden: Ist dann tatsächlich noch zusätzlich eine Kündigungsfrist oder Wartezeit einzuhalten??
Ein Bekannter sagte uns, dass da manche Kassen in Ihrer Satzung Ausnahmen einräumten, d.h. bei Abschluss einer PKV dann keine Beiträge zur freiwilligen KV mehr anforderten.
Kann das ein Experte bestätigen?? Wenn ja, sind Kassen bekannt, die freiwillig nachversichern ohne eine Kündigungsfrist anzufordern??
Vielen Dank vorab,
Eure Praso1