Rückwirkende Aberkennung Familienversicherung extreme Folgen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Praso1
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Rückwirkende Aberkennung Familienversicherung extreme Folgen

Beitrag von Praso1 » 05.05.2014, 17:20

ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder.
Seit neuestem habe ich ein Problem mit meiner Krankenversicherung, weil diese für meine Tochter (5 Jahre alt ) rückwirkend! Beiträge zur freiwilligen KV erheben möchte.

Ich bin seit vielen Jahren bei einer Gesundheitskasse versichert.
Mein erstes Kind ist 2006 geboren, zum Zeitpunkt der Geburt war ich nicht verheiratet. Mein zweites Kind ist 2008 geboren, ich war ebenfalls nicht verheiratet. Beide Kinder sind familienversichert.
Am 16.11.2011 heiratete ich den Vater meines 2. Kindes. Der Vater ist Beamter und musste sich in seinem Berufsleben immer privat absichern, er hatte mit Krankenkassen nichts zu tun. Ein Teil seiner Krankheitskosten wurde von der „Beihilfe“, dem kommunalen Versorgungsverband übernommen.

Da wir wissen wollten, ob sich durch unsere Heirat und die im Januar 2012 anstehenden Gehaltshöhung eine Veränderung hinsichtlich der Krankenversicherung erforderlich macht, ließen wir uns am 7.11.2011, also 9 Tage vor unserer Hochzeit auf der GKV-Geschäftsstelle beraten. (hierüber gibt es wohl im Computer der Krankenkasse auch Aufzeichnungen, wie mir eine Mitarbeiterin telefonisch bestätigte.
Wir schilderten dabei unsere Situation, der Sachbearbeiter erklärte, dass nach Meldung der Heirat sowieso ein Fragebogen an uns ginge, hiernach müsse mein Mann dann sein Vermögen angeben. Kann sein, dass dies erst im Mai 2012 passiere, da wäre eine andere Geschäftsstelle der GKV zuständig. Auf die Frage, was dann bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze erfolge, meinte der Mitarbeiter, dann wird das Kind künftig freiwillig versichert oder privat versichert, wir brauchen uns keine Sorgen zu machen. Insofern gingen wir, ohne größere Probleme oder „Fallen“ zu erkennen, nach Hause.
Am 16. oder 17.11.2011 meldeten wir auf der gleichen Geschäftsstelle unsere Heirat an, redeten auch kurz über das Beamtenverhältnis des Vaters.
Zwischenzeitlich trat mein Mann eine andere Arbeitsstelle –immer noch als Beamter- an.
Am 10. April 2014 kam dann erstmals ein Familienfragebogen bei uns an. Selbstverständlich füllten wir diesen in gleicher Woche aus und übersandten unverzüglich die gewünschten Unterlagen.
Ein oder zwei Tage später kam dann noch ein Schreiben an, wonach man die Heiratsurkunde (??? Hatten wir doch schon 2011 abgegeben!!!) und die detaillierten monatlichen Verdienste anforderte.

Mein Mann rief daraufhin bei der Sachbearbeiterin an, um nach dem Grund zu fragen, weshalb erneut eine Heiratsurkunde und weitere Verdienstnachweise benötigt würden.
Man sagte, man müsse Monat für Monat nachrechnen und sehen ob mein Ehemann über oder unter der maßgeblichen Einkommensgrenze sei.
Mein Mann wurde stutzig und fragte nach, welche Konsequenzen die Ergebnisse hätten. Man antwortete ihm, wir müssten dann rückwirkend für die leibliche Tochter meines Mannes für jeden Monat der Überschreitung die Beiträge (ca. 158 €/Monat) für die Überschreitung begleichen!
Wir waren wie vom Blitz getroffen. Auf die Frage, welche Einkommensgrenzen gelten und welche Bestandteile man zum Einkommen zählt, hat man uns mehrfach unterschiedliche Werte angegeben, wir haben sie mühsam übers Internet ermittelt.
Mein Mann setzte sich sofort hin und ermittelte die Beiträge selbst. Er kam darauf, dass er im Jahr 2012 die Versicherungspflichtgrenze jeden Monat um 20 €, in 2013 nur 6 Monaten um 20 € überschritt. In 2014 überschritt er sie um ca. 11 € / Monat.
Mehrfache Telefonate mit der Kasse ergaben keine klare Antworten. Ich wurde mehrfach verbunden, es wurden keine klaren Aussagen gemacht.
Mein Mann hatte genug und erkundigte sich bei seinem Arbeitgeber und seiner privaten Versicherung. Er bekäme 80% für die Krankheitskosten unserer gemeinsamen Tochter bezahlt. Er könnte das Kind zu einem Betrag von 35 €/Monat zu 20% privat versichern.
Das wollte er ab sofort tun um weiteren Schaden abzuwenden (die freiwillige Versicherung kostet uns das 5fache!). Das hat er auch bei einem der Telefonate mit der Krankenversicherung erwähnt. Da meinte die Mitarbeiterin, dass das nicht so einfach ginge, da bei der freiwilligen Versicherung eine Mindestversicherungszeit von 18 Monaten oder zumindest eine Kündigungsfrist bestehe.
Dabei sieht es ja so aus, als ob wir rückwirkend „freiwillig“ Zwangsversichert würden.
Die Mitarbeiterin, die das sagte, wollte das klären und uns in 2 Tagen zurückrufen. Leider ist dies schon 10 Tage her, eine Antwort fehlt. Da mein Mann ständig verbunden wurde, hat er leider keine Telefonnummer der Dame.
Mittlerweile sieht für uns alles nach systematischer Verschleppung aus, da die Krankenkasse sich schön Zeit lässt, damit wir möglichst viele Beiträge an sie bezahlen müssen. Ein Bescheid seitens der Kasse an uns ist noch nicht ergangen. Insbesondere die von uns im November 2011 gewünschte Beratung war mehr als mangelhaft. Hätten wir nur ansatzweise erahnen können, was passiert, hätte mein Mann das Kind seinerzeit zu 20% für damals ca. 30 €(Monat) versichert. Bis heute wäre das ein Schaden von über 2.500 € (=Differenz freiwillige Versicherung. zu PKV), wenn wir jetzt die Pflichtbeiträge nachzahlen müssen. Für eine vierköpfige Familie mit einer chronisch kranken Person ist das sehr viel Geld.

Daher wende ich mich an Sie.
Fragen:
1) Müssen wir den Betrag von etwa 3.700 € wirklich zurück zahlen?? Ich halte das Verhalten der Krankenkasse nicht nur mangelhaft, sondern halte es für Systematik, um an weitere Beiträge heranzukommen.
Eine Alternative, 20% rückwirkend zu versichern, gibt es bei der Krankenkasse nicht. Wir wären selbstverständlich bereit bei Überschreiten der Pflichtgrenze, einen solchen Betrag nachzuzahlen, wenn die Versicherungsgrenze überschritten wäre. Nicht jedoch das Fünffache !!!!! Unser Besuch bei der Kasse am 7.11. und 16.11.2011 waren völlig umsonst. Kann das sein???

2) Wenn eine „rückwirkende freiwillige Versicherung“ sich rechtlich nicht verhindern ließe:
-kann ich die Kasse, welche rückwirkend versichert, frei wählen?? Das würde dann bestimmt nicht meine jetzige Kasse sein.
Man sagte uns, wir können ja mal probieren, rückwirkend privat zu versichern. Das würde aber angeblich keine private Versicherung machen…
Sodann müssen wir also in die GKV.

3) Dann noch die Unverschämtheit: Wenn wir rückwirkend freiwillig versichert würden: Ist dann tatsächlich noch zusätzlich eine Kündigungsfrist oder Wartezeit einzuhalten??
Ein Bekannter sagte uns, dass da manche Kassen in Ihrer Satzung Ausnahmen einräumten, d.h. bei Abschluss einer PKV dann keine Beiträge zur freiwilligen KV mehr anforderten.
Kann das ein Experte bestätigen?? Wenn ja, sind Kassen bekannt, die freiwillig nachversichern ohne eine Kündigungsfrist anzufordern??


Vielen Dank vorab,

Eure Praso1
Zuletzt geändert von Praso1 am 06.05.2014, 00:16, insgesamt 2-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 05.05.2014, 17:54

1. Bei einem Wechsel in die PKV greift die 18 Monatsregelung (Bindefrist) nicht!

2. wurden bei der Ermittlung des Einkommens etwaige Familienzuschläge (Ortzuschläge) abgezogen - diese werden nicht berücksichtigt.

3. es geht nicht um Monat für Monat, sondern um das regelmäßige Einkommen p.a.!

4. rückwirkend kommen Sie um die Nachzahlung nicht herum, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung ab Hochzeit nicht erfüllt waren. Aber nur für die Zeiträume, in denen es so war!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 05.05.2014, 19:19

die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist - wie der KVProfi schreibt - immer eine Jahresgrenze

wie das Gesamteinkommen genau berechnet wird, kannst du hier nachlesen: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf

für euch interessant könnte insbesondere sein, dass Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht berücksichtigt werden

du schreibst, dass ihr mehrfach bei der Kasse nachgehört habt... habt ihr auch Familienfragebögen ausgefüllt? lasst euch mal alle Unterlagen vorlegen - auch Aufzeichnungen der Kasse über die persönlichen und telefonischen Gespräche.

es kann sein, dass die Kasse euch nicht richtig beraten hat - dann habt ihr die Chance, dass ihr nicht die vollen Beiträge nachzahlen müsst. Dazu müsste man aber wesentlich mehr wissen - wann habt ihr welche Angaben gemacht? wie war die Reaktion der Kasse?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.05.2014, 19:34

Hallo,
sehe ich auch so - schon beim ersten Kontakt hätte die Kasse die Familienversicherung ab dem Tag der Eheschließung erneut prüfen müssen und nicht auf einen Fragebogen verweisen dürfen, der routinemäßig irgendwann in der Zukunft gekommen wäre. Die Einkommensverhältnisse ab dem Tag der Eheschließung wären die gewesen, welche zugrunde gelegt werden mussten. Wenn durch eine Erhöhung der Beamtenbezüge aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels dann die entsprechende Grenze überschritten worden ist, dann hätte sich das Ende auf den Tag des Wechsels beziehen müssen, meine ich. Ich tendiere auch zu einer "Falschberatung".
Gruss
Czauderna

Praso1
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Beitrag von Praso1 » 05.05.2014, 21:38

@PKVProfi:

A)
ja, die Familienbestandteile sind bereits abgezogen. (Kinder- und Ehebestandteil, mehr gibt es m.E. nicht)

B)
Zum Thema Gesamteinkommen:
Da gibt es ja mehrere Definitionen, ich glaube, der PKVProfi hat da schon Recht.
Anfangs habe ich auch noch gelesen, dass man die Werbungskosten etc. abziehen könnte. (siehe PDF oben). Mittlerweile glaube ich nicht dran, zumal die GKV seit heute mir das gleiche Ergebnis vorgerechnet hat, wie auch ich ermittelte:

1) Heirat 16.11.11 - 31.12.12 - 2 Monate unter der Grenze
2) 1.1.12-31.12.12 jeden Monat über der Grenze
3) 1.1.13-30.6.2013 komplett unter der Grenze
4) 1.7.13-heute jeweils über der Grenze


c) zum Thema Jahresgrenze
mir wurde folgendes erklärt: es gilt zwar die Jahresgrenze; aber immer nach vorne betrachtet, also regelmäßige Bezüge abz. Familienbestandteile x 12. gibt es da was genaueres

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 05.05.2014, 22:04

Praso1 hat geschrieben:@PKVProfi:

B)
Zum Thema Gesamteinkommen:
Da gibt es ja mehrere Definitionen, ich glaube, der PKVProfi hat da schon Recht.
Anfangs habe ich auch noch gelesen, dass man die Werbungskosten etc. abziehen könnte. (siehe PDF oben). Mittlerweile glaube ich nicht dran, zumal die GKV seit heute mir das gleiche Ergebnis vorgerechnet hat, wie auch ich ermittelte:
Der Begriff "Gesamteinkommen" stammt aus dem Einkommensteuerrecht - er wurde definiert aus den Steuergesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem Rundschreiben, dass ich verlinkt habe, habe sich Spitzenleute aus allen möglichen Krankenkassen (schau dir mal die erste Seite oben an, dass sind die "Autoren") - wenn du mit Inhalten aus diesem Rundschreiben argumentierst, wird auch deine Kasse zuhören. 8)

und wie ich auch schon oben geschrieben habe - schau dir mal das an, was die Kasse bislang gemacht hat. Wenn die Kasse Fehler gemacht hast, muss sie auch dafür gerade stehen (nicht immer, aber doch häufig genug.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.05.2014, 22:09

Hallo,
ja, das ist auch dann nachvollziehbar, ich bleibe trotzdem bei meiner Auffassung, dass es eine Falschberatung war, denn wenn es seitens der Kasse richtig gelaufen wäre, dann wären die Kinder direkt selbst versichert worden und es muss nun nicht dieser enorme Nachzahlungsbetrag aufgebracht werden, hinzu kommen noch die steuerlichen Auswirkungen - da habe ich allerdings keine so große Fachkenntnisse.
Gruss
Czauderna

Praso1
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Beitrag von Praso1 » 05.05.2014, 23:18

Hallo Lady Butterfly,

wenn ich das richtig lese, dann könnte ich nach "Deiner" PDF wohl noch die Arbeitnehmerpauschbeträge von rd. 84 € abziehen.
Wenn das stimmt, dann wäre ich "nur" noch in 4 Monaten um 1,50 €/Monat "drüber". bzw wenn ich die vom FA anerkannten Werbungskosten nehme.... Dann ist ja da gar nix mehr!!!!

Kannst das definitiv bestätigen? Ich kann's gar nicht glauben...

Ich werde, nachdem mir gestern mitgeteilt wurde, dass ich in über 20 Monaten drüber bin, nun nochmal wg. des Arbeitnehmerpauschbetrags/Werbungskosten mit der Kasse Kontakt aufnehmen und hier über das Ergebnis berichten.

@Czauderna
es war definitiv eine Falschberatung. Ich rege mich immer noch auf. Wie kann man derart wichtige Dinge verharmlosen? Auch die Inkompetenz an jenen Stellen erschreckt mich sehr....

Gruß

Praso1

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.05.2014, 07:26

1.
ist eigentlich klar, dass die

höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt
2011 49.500 EUR
2012 50.850
2013 52.200
2014 53.550


und nicht die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze (dies verwechseln nämlich einige Leute)
diese niedrigere (hier NICHT geltenden Beitragsbemessungsgrenze) beträgt
2011 44.550
2012 45.900
2013 47.250
2014 48.600


2.Familienzuschläge, die ja NICHT angerechnet werden dürften.
Ist wirklich klar, dass in dem Gehalt KEINE Familienzuschlage drin sein sollen. Habe ich noch nie gesehen

3.
Werbungskosten bzw. der Werbungskostenpauschbetrag (früher 920 im Jahr , jetzt 1000 EUR im Jahr)
Nach dem Rundschreiben zum Gesamteinkommen (GE) vom 24.10.2008 sind die Werbungskosten bzw. der Werbungskostenpauschbetrag ABZUZIEHEN.


Hier zu Deiner Erleichterung die entscheidenden Passage daraus

SEITE 5
a) die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (Überschuss-
Einkünfte) bei
-
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, und zwar in erster Linie das Arbeitsent-
gelt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, §§ 19, 19a EStG)

.... Du hast Arbeitsentgelt (Gehalt), ALSO Ermittlung Überschuss der Einnahmen ÜBER die Werbungskosten.... ALSO Werbungkosten ABZIEHEN


Folgende Passage aus Seite 6 verdeutlicht dies noch einmal und sagt sogar, dass sogar der Werbungkosten-Pauschbetrag ABZUEZIEHEN ist:

Bei den Überschuss-Einkünften sind die Einnahmen (§ 8 EStG) um die Werbungskosten zu
v e r m i n d e r n (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Werbungskosten sind im Wesentlichen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie können nur bei der Einkunfts-
art geltend gemacht werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs. 1 EStG). Die in § 9a EStG genannten Pauschbeträge für Werbungskosten sind dann zugrunde zu legen, wenn nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden (vgl. aber Ausführungen zu 2.1.4.1).

Wird dann nochmals auf Seite 8 wiederholt:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 - 9a EStG). Bei der Ermittlung des Gesamtein-
kommens sind daher die Werbungskosten von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen (BSG, Urteile vom 22.07.1981 - 3 RK 7/80 -, USK 81123, 09.09.1981 - 3 RK
19/80 -, USK 81223, 28.10.1981 - 3 RK 8/81 -, USK 81190 und 26.10.1982 - 3 RK 35/81 -, USK 82151).
Hierbei ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 920,00 EUR bei unbefristeten Beschäftigungen immer pro rata (z. B. mit monatlich 76,67 EUR für das Kalenderjahr) und bei befristeten Beschäftigungen entweder pro rata oder en bloc (z. B.
zu Beginn der Beschäftigung) in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten
nachgewiesen werden.

SPRECHEN REDEN, ein Gespräch mit einem Menschen führen.
Lieber Fragesteller. Du bist Beamter. Ich erlebe es immer wieder, dass Beamte gerne schreiben. Wenn Du meine Beiträge hier liest, wirst Du immer wieder finden, dass ich dazu rate, ein GESPRÄCH mit einem fachlich versierten Mitarbeiter der Krankenkasse zu führen.

So mache ich es täglich mit meinem Kunden. In einem Gespräch ergeben sich dann plötzlich Lösungsmöglichkeiten (Frage Antwort , Gegenfrage, Antwort in wenigen Minuten) womit man vorher nicht gerechnet hat.
Schreiben dauern und dauern.
UND Schreiben aufsetzen kann man immer noch, wenn ein Gespräch nicht fruchtete.

Du solltest, nachdem Du alles gelesen hast, einmal ein Gespräch mit dem zuständigen Gruppenleiter des Bereiches Familienversicherung führen.

Praso1
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Danke!

Beitrag von Praso1 » 06.05.2014, 18:37

Hallo Heinrich, Hallo ihr alle,

Vielen Dank!

glaubt mir, ich habe viele Gespräche geführt. Da diese Fragebögen aber alle bei einer weiter entfernten Geschäftsstelle der GKV bearbeitet werden, leider nur telefonisch.
Zuerst mit der Sachbearbeiterin, die mir erst mal falsche Verdienstgrenzen nannte und auf meine Frage erklärte ich müsste dann nachzahlen und ich müsste mich besser informieren, ergo selbst schuld.
Dann begann meine Recherche im Internet, nächteweise habe ich Stück für Stück recherchiert, kam so auf die richtigen Verdienstgrenzen.
Ich rief erneut an, bedient wurde ich dann wohl von der Vorgesetzten (Leiterin Servicegruppe o.ä.), die mir erklärte, das die familienbezogenen Bestandteile abgezogen hätten und ich alle Monate drüber läge.
Ich erwiderte, dass ich alles nachgerechnet hätte und mind. 6 Monate unter der Grenze läge. Wir kamen drauf, dass Sie noch immer mit der falschen Grenze gerechnet hätten. sie kontrollierten nochmal, am nächsten Tag bekam ich dann eine Mail, wonach man aufs mein Ergebnis kam. allerdings kam auf meine Mail ein Autoresponder, sie wäre erst wieder am 15.5. zu erreichen.

Erst danach beschloss ich, zu schreiben. Und hier in diesem Forum habe ich gleich mal die Mega-Antwort mit dem Rundschreiben mit der Ermittlung der Gesamteinkünfte.

Der entscheidende Tipp dürfte der mit dem Abzug des AN Pauschbetrags gewesen sein. Das konnte mir niemand von der Krankenkasse sagen, das finde ich schwach.
ehrlich gesagt habe ich bei dieser GKV ordentlich Vertrauen verloren. Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass da doch ein bisschen System dahinter steckt. Ich bin vorerst mal erleichtert.

Kurze Frage: kann ich mein familienversichertes Kind auch nur mit Kündigungsfrist aus der Kasse nehmen oder sofort, wenn ich es in der PKV versichert habe??? die GKV müsste doch eigentlich froh sein, einen Kostenträger weniger zu haben.

Vielen Dank!

Praso1
Zuletzt geändert von Praso1 am 06.05.2014, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 06.05.2014, 18:50

Praso1 hat geschrieben:Zuerst mit der Sachbearbeiterin, die mir erst mal falsche Verdienstgrenzen nannte und auf meine Frage erklärte ich müsste dann nachzahlen und ich müsste mich besser informieren, ergo selbst schuld.
frag die Dame mal, ob sie schon mal was von Beratung nach § SGB V und dem Begriff "sozialversicherungsrechtlicher Herstellungsanspruch" gehört hat 8)

zur Kündigung: wart zuerst mal ab, bis die Geschichte mit der Familienversicherung geklärt ist und du die Bestätigung hast....

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.05.2014, 21:29

Lady B.

Du weißt doch wie schwierig Krankenkenversicherungsrecht ist.

Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach, ob die dort diesen Fall zu händeln gewusst hätten. Sicherlich kaum ein Sachbearbeiter. OB es ein Teamleiter , Gruppenleiter oder wie auch immer-leiter, bei Euch und auch bei uns weiß, wage ich einmal zu bezweifeln.

Fragesteller: warum wissen dies Leute hier im Forum. Weil hier ca. in diesem Segment so ca. 10 Leute (10 Leute für gaaaanz Deutschland wohl gemerkt), die Nächte lang lesen und eigentlich wahnsinnig sind, dass sie so etwas in ihrer Freizeit machen.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 06.05.2014, 21:37

heinrich hat geschrieben:Lady B.

Du weißt doch wie schwierig Krankenkenversicherungsrecht ist.

Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach, ob die dort diesen Fall zu händeln gewusst hätten. Sicherlich kaum ein Sachbearbeiter. OB es ein Teamleiter , Gruppenleiter oder wie auch immer-leiter, bei Euch und auch bei uns weiß, wage ich einmal zu bezweifeln.
joooo, Fehler werden sicherlich überall gemacht - wo gehobelt wird, fallen Späne

aber die Aussage, der Versicherte müsse sich besser informieren und sei selbst schuld, find ich schon krass - wenn sich jemand in einem solchen Fall besser informieren muss, sind das die Kassen-Mitarbeiter. Niemand weiß alles - aber bei den meisten (allen?) Kassen gibt es doch irgendwelche Möglichkeiten, Dinge nachzuschlagen, nachzufragen....

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.05.2014, 21:56

hallo Lady,
wir hören hier immer die Dinge von EINER Seite.

In der Praxis erzählt mir der Kunden auch , dass ihm eine Kollege vor 1 oder 2 Jahren die Sache
nach der Lösung X erklärt hat.

Ich erkläre ihm, dass Y richtig ist.

Falls der Kunden sich dann mal an den Namen des Kollegen von vor 1/2 Jahren erinnert und ich den Namen dann höre und ich weiß , dass dieser Kollege sehr versiert ist (wie Du auch Deinen Kollegen kennst),
weiß ich, dass der Kunde Äpfel und Birnen verwechsel,

Aber Du kannst diesem Kunden ja mal erklären, dass er es wohl falsch verstanden.

Nein, nein nein, ist jeweils die Antwort: Ihr Kollege hat mir vor 1 oder 2 Jahren dies versprochen

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 06.05.2014, 22:45

Hallo Heinrich,

mir ist schon klar, dass wir hier nur eine Seite hören - deshalb treffen wir hier auch keine Entscheidungen - wir können nur Tipps und Hinweise geben. vielleicht die Fragesteller hier in eine bestimmte Richtung schubsen....

wir kennen hier nicht die Fragesteller, wir haben keine Unterlagen, und wir kennen auch die betroffenen Sachbearbeiter nicht - wir können uns daher immer nur eine Meinung aufgrund von dem bilden, was hier geschrieben wird. Die Meinung wir mal richtig sein und mal falsch.

und wenn tatsächlich in einem Gespräch eine Bemerkung von Seiten des Kassen-Mitarbeiters fällt im Sinn von "selbst schuld, hätten Sie sich eben besser informieren sollen....." führt eine Gegenfrage mit Fachbegriffen möglicherweise dazu, dass der Kassen-Mitarbeiter nochmals schluckt und von vorne anfängt und vielleicht versucht, eine Lösung zu finden, von der sowohl Kasse als auch Kunde profitieren können.

Das wär doch schon ein Erfolg, oder?

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