Aberkennung AU nach Aktenlage
Verfasst: 13.01.2014, 09:34
Hallo in die Runde,
wie es so ist, landet man in einem Forum wie diesen, wenn man akut von etwas betroffen ist. So auch bei mir.
Ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld. Bis dato kann mir kein Arzt sagen, was wirklich Sache ist, weshalb der Tenor lautet, dass es sich um etwas psychisches handeln muss.
Ich habe chronische Schmerzen in Gelenken und Weichteilen und das teils so stark, dass ich nicht mal mehr wirklich laufen kann.
Der MDK wollte bereits zum 01.12. die AU nicht mehr anerkennen. Da hat mein damaliger Arzt erstmal nicht mitgespielt und weiterhin eine AU ausgestellt. Nach, wie mir dieser Arzt mitteilte, einem Telefonat mit dem MDK, teilte er mir mit, dass er nichts mehr für mich tun könne. Allerdings wechselte ich schon vorher den Arzt, weil ich mit der Diagnostik nicht einverstanden war und auch spürte, dass ich nicht auf ihn zählen kann, wenn es hart auf hart kommt. Dieser Arzt (Internist) sagte mir auch, dass der MDK nur noch Befunde des Schmerztherapeuten und des Psychologen anerkennt und die AU von da kommen muss. Nun weiß der MDK genau, dass ich bislang nur auf Wartelisten stand und die Psychotherapie erst in Kürze beginnt.
Inzwischen hat der MDK dann gesagt, dass nur bis zum 20.12. anerkannt wird. Meine jetzige Ärztin hat erst ihre Unterstützung zugesagt. Ich schilderte ihr die Lage und spielte von Anfang an mit offenen Karten. Sie wusste also, dass der MDK involviert ist. Widerspruch wurde meinerseits eingelegt. Die medizinische Begründung erfolgte nicht, da meine Ärztin meinte, wenn die was wollen, kommen sie schon auf sie zu. Ich sagte dies so auch meiner Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse.
Nun bekam ich am Freitag einen Anruf meiner Ärztin. Der MDK hätte sie mitten in der Sprechstunde angerufen und klipp und klar zu verstehen gegeben, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Dies teilte sie mir mit und ließ auch durchblicken, dass sie ebenfalls nichts mehr für mich tun könne.
Am selben Tag bekam ich noch von meiner Krankenkasse das Schreiben (vorab per Email), dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Das alleine kommt mir schon sehr seltsam vor, da ein Widerspruchverfahren ja nun einmal nur einen Widerspruch zulässt und dann geklagt werden muss. Nun kann/soll ich aber gegen den Bescheid des abgelehnten Widerspruchs Widerspruch einlegen ?
Zudem hat eine Recherche ergeben, dass bei psychischen Krankheiten, was auf Grund fehlender somatischer Diagnose bei mir zutrifft, eine Entscheidung nach AKtenlage laut LSG Hessen und SG Aachen nicht zulässig ist. Zudem ist das Verlangen einer medizinischen Begründung, damit der Widerspruch überhaupt bearbeitet werden kann (dies geschah) laut SG Aachen ebenfalls rechtswidrig. Kann hierzu jemand mehr sagen? Hat jemand Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen? Hat jemand noch Ideen?
Weil es gerade so gut läuft, hat die AfA angeblich die Unterlagen nicht erhalten, die ich Ihr vor einigen Wochen zusandte, um mich abzusichern, falls die Krankenkasse meint, das zu tun, was sie nun tut. Ich bekomme also im Moment gar kein Geld von irgendwoher.
Widerspruch ist erneut eingelegt. Rechtsanwalttermin habe ich in Bälde.
Wie gesagt: Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
MT
wie es so ist, landet man in einem Forum wie diesen, wenn man akut von etwas betroffen ist. So auch bei mir.
Ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld. Bis dato kann mir kein Arzt sagen, was wirklich Sache ist, weshalb der Tenor lautet, dass es sich um etwas psychisches handeln muss.
Ich habe chronische Schmerzen in Gelenken und Weichteilen und das teils so stark, dass ich nicht mal mehr wirklich laufen kann.
Der MDK wollte bereits zum 01.12. die AU nicht mehr anerkennen. Da hat mein damaliger Arzt erstmal nicht mitgespielt und weiterhin eine AU ausgestellt. Nach, wie mir dieser Arzt mitteilte, einem Telefonat mit dem MDK, teilte er mir mit, dass er nichts mehr für mich tun könne. Allerdings wechselte ich schon vorher den Arzt, weil ich mit der Diagnostik nicht einverstanden war und auch spürte, dass ich nicht auf ihn zählen kann, wenn es hart auf hart kommt. Dieser Arzt (Internist) sagte mir auch, dass der MDK nur noch Befunde des Schmerztherapeuten und des Psychologen anerkennt und die AU von da kommen muss. Nun weiß der MDK genau, dass ich bislang nur auf Wartelisten stand und die Psychotherapie erst in Kürze beginnt.
Inzwischen hat der MDK dann gesagt, dass nur bis zum 20.12. anerkannt wird. Meine jetzige Ärztin hat erst ihre Unterstützung zugesagt. Ich schilderte ihr die Lage und spielte von Anfang an mit offenen Karten. Sie wusste also, dass der MDK involviert ist. Widerspruch wurde meinerseits eingelegt. Die medizinische Begründung erfolgte nicht, da meine Ärztin meinte, wenn die was wollen, kommen sie schon auf sie zu. Ich sagte dies so auch meiner Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse.
Nun bekam ich am Freitag einen Anruf meiner Ärztin. Der MDK hätte sie mitten in der Sprechstunde angerufen und klipp und klar zu verstehen gegeben, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Dies teilte sie mir mit und ließ auch durchblicken, dass sie ebenfalls nichts mehr für mich tun könne.
Am selben Tag bekam ich noch von meiner Krankenkasse das Schreiben (vorab per Email), dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Das alleine kommt mir schon sehr seltsam vor, da ein Widerspruchverfahren ja nun einmal nur einen Widerspruch zulässt und dann geklagt werden muss. Nun kann/soll ich aber gegen den Bescheid des abgelehnten Widerspruchs Widerspruch einlegen ?
Zudem hat eine Recherche ergeben, dass bei psychischen Krankheiten, was auf Grund fehlender somatischer Diagnose bei mir zutrifft, eine Entscheidung nach AKtenlage laut LSG Hessen und SG Aachen nicht zulässig ist. Zudem ist das Verlangen einer medizinischen Begründung, damit der Widerspruch überhaupt bearbeitet werden kann (dies geschah) laut SG Aachen ebenfalls rechtswidrig. Kann hierzu jemand mehr sagen? Hat jemand Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen? Hat jemand noch Ideen?
Weil es gerade so gut läuft, hat die AfA angeblich die Unterlagen nicht erhalten, die ich Ihr vor einigen Wochen zusandte, um mich abzusichern, falls die Krankenkasse meint, das zu tun, was sie nun tut. Ich bekomme also im Moment gar kein Geld von irgendwoher.
Widerspruch ist erneut eingelegt. Rechtsanwalttermin habe ich in Bälde.
Wie gesagt: Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
MT