Aberkennung AU nach Aktenlage

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

mrtattoo71
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Aberkennung AU nach Aktenlage

Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 09:34

Hallo in die Runde,

wie es so ist, landet man in einem Forum wie diesen, wenn man akut von etwas betroffen ist. So auch bei mir.

Ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld. Bis dato kann mir kein Arzt sagen, was wirklich Sache ist, weshalb der Tenor lautet, dass es sich um etwas psychisches handeln muss.

Ich habe chronische Schmerzen in Gelenken und Weichteilen und das teils so stark, dass ich nicht mal mehr wirklich laufen kann.

Der MDK wollte bereits zum 01.12. die AU nicht mehr anerkennen. Da hat mein damaliger Arzt erstmal nicht mitgespielt und weiterhin eine AU ausgestellt. Nach, wie mir dieser Arzt mitteilte, einem Telefonat mit dem MDK, teilte er mir mit, dass er nichts mehr für mich tun könne. Allerdings wechselte ich schon vorher den Arzt, weil ich mit der Diagnostik nicht einverstanden war und auch spürte, dass ich nicht auf ihn zählen kann, wenn es hart auf hart kommt. Dieser Arzt (Internist) sagte mir auch, dass der MDK nur noch Befunde des Schmerztherapeuten und des Psychologen anerkennt und die AU von da kommen muss. Nun weiß der MDK genau, dass ich bislang nur auf Wartelisten stand und die Psychotherapie erst in Kürze beginnt.

Inzwischen hat der MDK dann gesagt, dass nur bis zum 20.12. anerkannt wird. Meine jetzige Ärztin hat erst ihre Unterstützung zugesagt. Ich schilderte ihr die Lage und spielte von Anfang an mit offenen Karten. Sie wusste also, dass der MDK involviert ist. Widerspruch wurde meinerseits eingelegt. Die medizinische Begründung erfolgte nicht, da meine Ärztin meinte, wenn die was wollen, kommen sie schon auf sie zu. Ich sagte dies so auch meiner Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse.

Nun bekam ich am Freitag einen Anruf meiner Ärztin. Der MDK hätte sie mitten in der Sprechstunde angerufen und klipp und klar zu verstehen gegeben, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Dies teilte sie mir mit und ließ auch durchblicken, dass sie ebenfalls nichts mehr für mich tun könne.
Am selben Tag bekam ich noch von meiner Krankenkasse das Schreiben (vorab per Email), dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Das alleine kommt mir schon sehr seltsam vor, da ein Widerspruchverfahren ja nun einmal nur einen Widerspruch zulässt und dann geklagt werden muss. Nun kann/soll ich aber gegen den Bescheid des abgelehnten Widerspruchs Widerspruch einlegen ?

Zudem hat eine Recherche ergeben, dass bei psychischen Krankheiten, was auf Grund fehlender somatischer Diagnose bei mir zutrifft, eine Entscheidung nach AKtenlage laut LSG Hessen und SG Aachen nicht zulässig ist. Zudem ist das Verlangen einer medizinischen Begründung, damit der Widerspruch überhaupt bearbeitet werden kann (dies geschah) laut SG Aachen ebenfalls rechtswidrig. Kann hierzu jemand mehr sagen? Hat jemand Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen? Hat jemand noch Ideen?

Weil es gerade so gut läuft, hat die AfA angeblich die Unterlagen nicht erhalten, die ich Ihr vor einigen Wochen zusandte, um mich abzusichern, falls die Krankenkasse meint, das zu tun, was sie nun tut. Ich bekomme also im Moment gar kein Geld von irgendwoher.

Widerspruch ist erneut eingelegt. Rechtsanwalttermin habe ich in Bälde.

Wie gesagt: Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Gruß
MT

mrtattoo71
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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 14:03

Ich komme gerade von meiner Ärztin und es wird noch besser. Meine Ärztin teilte mir mit, dass auch sie eigentlich nichts mehr für mich tun kann. Sie ging allerdings davon aus, dass der MDK mich bereits persönlich untersuchte. Dem ist nicht so. Eine Begutachtung durch den MDK erfolgte nicht, obwohl ich das selbst mehrfach anbot.

Meine Ärztin versucht mir jetzt weiterhin zu helfen. Ist ja schon mal was.

mrtattoo71
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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 15:37

Ich führe den derzeitigen Monolog noch kurz weiter und füge eine weitere Frage hinzu.

Meine Ärztin rief mich eben an und meinte, ich müsste das Zweitgutachten beantragen. Im Internet ist überall zu lesen, dass dies meine Ärztin machen müsse. Was stimmt denn nun?

Das Erstgutachten habe ich noch nicht mal gesehen (angefordert ist es). Ich habe auch so meine Zweifel, dass da wirklich ein Gutachten existiert. Denn angefragt wurde bei meinen Ärzten gar nichts. Denen wurde nur mitgeteilt, dass dem Widerspruch unter keinen Umständen stattgegeben wird.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 16:32

Ich habe den Eindruck, dass die Problematik alleine darin begründet ist, dass kein FACHarzt krankschreibt, nicht, dass der MDK der Ansicht ist, du wärst arbeitsfähig. Und da frage ich mich, warum die bisher behandelnden Ärzte nicht einen Kollegen eingeschaltet haben, um einen zeitnahen Termin für dich zu organisieren. Auch ihr schnelles "ich kann nichts mehr für sie tun" kommt mir komisch vor.

Wenn ich das richtig gelesen habe, beginnt deine Psychotherapie demnächst bei einem Psychologen, also wieder nicht bei einem Facharzt für Psychiatrie. Das hilft dir dann auch nicht weiter. Ganz dringend wäre es nach meiner Einschätzung, dass du in die richtige fachärztliche Behandlung überwiesen und von deinen Ärzten bei der Organisation eines Termins unterstützt wirst.

mrtattoo71
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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 16:55

Meines Wissens ist sie Psychologin, ja. Ich werde das gleich mal Recherchieren.

Der Internist war/ist Facharzt, also kein Internist für Allgemeinmedizin. Der hatte die Fäden in der Hand mit einem Vorliegenden Befund der Schmerztherapeutin (auch Fachärztin). Dieser Befund besagt klar, dass die Haupttherapie auf psychotherapeutischem Gebiet stattzufinden hat. Alle Diagnosen sind auf diesem Befund aufgelistet (ist eine relativ lange Liste).

Es waren, respektive sind Fachärzte eingeschaltet. Ein Neurologe ist demnächst noch dabei, erneut ein EEG zu machen. Da wird aber wieder nichts bei rum kommen. Ist nicht das erste EEG.

Ich war im übrigen bei einer Fachärztin für Psychatrie (ist mir gerade wieder eingefallen), die hat mich mit dem lapidaren Vermerk, dass ich bei ihr falsch wäre, wieder nach Hause geschickt und mich, mehr oder weniger, auf einen Psychologen verwiesen, der sich bis heute nicht bei mir gemeldet hat und auch nicht für mich erreichbar ist.

Die Hauptdiagnose ist übrigens somatoforme Schmerzverarbeitungsstörung.

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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 17:16

Ok. Angstschweiß kurz abgewischt. Sie ist Dr. med. und Fachärztin für Psychatrie und Psychotherapie.

Ich muss dazu sagen, dass meine behandelnde Ärztin diesen Termin für mich organisierte, sonst würde ich wohl immer noch auf Wartelisten "verhungern". Deswegen wusste ich aber auch nicht genau Bescheid :oops:

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:19

Wann ist denn dein erster Termin bei der Fachärztin?

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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 17:22

Der ist am Freitag.

Ein Orthopäde ist auch noch im Boot.

Aber so rein vom logischen Standpunkt: Wie soll ich den bitte eine AU oder einen Befund der Psychiaterin beibringen, wenn es fast unmöglich ist, überhaupt Termine zu bekommen, die nicht irgendwann 2020 sind (um es etwas zu übertreiben). Mein Internist, der behandelnde Arzt davor, war diesbezüglich ein Schuß in den Ofen und keine Hilfe.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:27

Mit Fachärztin meine ich die vom MDK angegebenen Fachärzte für Schmerzmedizin oder Psychiatrie, andere Fachärzte sind irrelevant.

Hast du irgendetwas Schriftliches von der Kasse bekommen oder hast du nur die Aussagen der Ärzte, dass sie dich nicht weiter krankschreiben?

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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 17:32

Ich habe, siehe oben, ein Schreiben der KK, dass mein Widerspruch abgewiesen wurde und die AU nur bis zum 20.12.2013 anerkannt wird. Dagegen kann ich wiederm erneut Widerspruch einlegen, was geschah.

Meine Ärztin schreibt mich weiterhin krank. Die war nur im ersten Moment von der vorgehensweise des MDK höchst irritiert und sagte mir, dass sie so etwas noch nie erlebt hat
1. Der Anruf während der Sprechzeiten
2. Die Tatsache, dass nichts angefordert wurde und nur telefonisch mitgeteilt wurde, dass dem Widerspruch auf keinen Fall stattgegeben wird.
3. Ist meine Ärztin sehr erstaunt, dass ich bis dato noch nicht vom MDK begutachtet wurde. Ihrer Meinung nach ein absolutes Unding und die Gerichte schlagen hier eigentlich in die selbe Kerbe.

Nun bin ich allerdings höchst verunsichert und hoffe, dass mir wenigstens der Anwalt am Donnerstag wieder etwas Mut macht und mich in dem, was ich recherchierte, bestätigt.
Zuletzt geändert von mrtattoo71 am 13.01.2014, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:34

Du hast also nichts Schriftliches? Die Ärztin auch nicht?

mrtattoo71
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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 17:36

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Du hast also nichts Schriftliches? Die Ärztin auch nicht?
Was genau meinst Du? Das Schreiben der KK, dass die AU nur bis zum 20.12. anerkannt wird, oder etwas anderes?

Un zwischendurch mal ein Danke für Deine Mühe.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:39

Was steht denn genau in dem Schreiben drin, warum die AU nur bis zum 20.12. anerkannt wird?

Gern geschehen.

mrtattoo71
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Beitrag von mrtattoo71 » 13.01.2014, 17:48

Keine Begründung. Der MDK hätte mit meiner Ärztin telefonische Rücksprache gehalten und daraufhin beschlossen, dass die AU nicht anerkannt wird. Diese "Rücksprache" bestand allerdings, laut meiner Ärztin, nur in der Mitteilung, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Also keine Fragen gestellt, keine Befunde eingefordert usw.

KKA
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Beitrag von KKA » 13.01.2014, 17:51

Nein, das Schreiben von der KK, welches den Inhalkt des Gespräches mit der behandelnden Ärztin widerspiegelt. Und das Gespräch fand vermutlich nach dem 20.12. statt, oder?

Zum besseren Verständnis:

1. Widerspruch zur AU Einstellung per 20.12.12 wurde von der KK abgelehnt

2. Daraufhin hast du gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt

3. Dieser wurde erneut von der KK abgewiesen, zunächst verbal über deine Ärztin

4. Um die schriftliche Bestätigung von 3. geht es nun. Liegt diese vor?

Ist das korrekt wiedergegeben?

Gruss
KKA

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