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Wiedereintritt in GKV nach voruebergeh. Auslandsrueckkehr

Verfasst: 19.10.2013, 04:15
von derfla
Hallo an Alle,
Wir sind ein deutsches Rentnerehepaar, dass seit 4 Jahren in Chile lebt und aus familiaeren Gruenden fuer laenger nach Deutschland zurueck muss. Wir werden uns wieder in Deutschland anmelden und wollen wieder in eine GKV(frueher DAK) eintreten. Ist das moeglich? Wie lange ist die Mindestfrist fuer die Mitgliedszeit? Koennten wir bei ev.vorzeitiger Rueckkehr nach Chile fuer die Restlaufzeit bei reduziertem Beitrag die Mitgliedschaft ruhen lassen bzw. aufrecht erhalten?

Verfasst: 19.10.2013, 05:02
von CiceroOWL
Guten Morgen.

1. Sind die Vorraussetzungen für die KvdR erfüll und wie lange soll der aufenthalt in Deutscchland sein?


dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentner/Merkblatt_Rentner_Druck.pdf

Verfasst: 20.10.2013, 01:34
von derfla
2.Antwort fuer CiceroOWL
Voraussetzungen fuer KVdR sind erfuellt. Wir bleiben fuer 1-2 Jahre, machen das aber auch von der erforderlichen Mindestfrist fuer den Wiedereintritt in die GKV abhaengig. Wie lang ist diese Mindestverweilzeit?
Gruss derfla

Verfasst: 20.10.2013, 08:59
von CiceroOWL
Guten Morgen grundsätzlich tritt die Versichrungspflicht meierner Meinung nach eun wenn ein aufenthaltlänger als 3 Monate in Deutschland vorliegt bei mehr als ein Jahr sowieso.

Am besten sich zu erst mit dem zuständigen RV Träger in Verbindung setzen wegen des Aufenthaltes in Deutschland.

Dann mit der zuständigen Kasse.

Wenn der Auenthalt in Deutschland ist, die entsprechende Meldebescheinigung bei der Kase einreichen und agen man für einen längeren Zeitraum wieder in Deutschland ist un die Mitgliedschaft wieder aufleben soll.

Soweit mein Vorschlag.

Vieleicht weis hier jemand noch einen besseren Rat.