Hallo an Alle,
Wir sind ein deutsches Rentnerehepaar, dass seit 4 Jahren in Chile lebt und aus familiaeren Gruenden fuer laenger nach Deutschland zurueck muss. Wir werden uns wieder in Deutschland anmelden und wollen wieder in eine GKV(frueher DAK) eintreten. Ist das moeglich? Wie lange ist die Mindestfrist fuer die Mitgliedszeit? Koennten wir bei ev.vorzeitiger Rueckkehr nach Chile fuer die Restlaufzeit bei reduziertem Beitrag die Mitgliedschaft ruhen lassen bzw. aufrecht erhalten?
Wiedereintritt in GKV nach voruebergeh. Auslandsrueckkehr
Moderator: Czauderna
Guten Morgen grundsätzlich tritt die Versichrungspflicht meierner Meinung nach eun wenn ein aufenthaltlänger als 3 Monate in Deutschland vorliegt bei mehr als ein Jahr sowieso.
Am besten sich zu erst mit dem zuständigen RV Träger in Verbindung setzen wegen des Aufenthaltes in Deutschland.
Dann mit der zuständigen Kasse.
Wenn der Auenthalt in Deutschland ist, die entsprechende Meldebescheinigung bei der Kase einreichen und agen man für einen längeren Zeitraum wieder in Deutschland ist un die Mitgliedschaft wieder aufleben soll.
Soweit mein Vorschlag.
Vieleicht weis hier jemand noch einen besseren Rat.
Am besten sich zu erst mit dem zuständigen RV Träger in Verbindung setzen wegen des Aufenthaltes in Deutschland.
Dann mit der zuständigen Kasse.
Wenn der Auenthalt in Deutschland ist, die entsprechende Meldebescheinigung bei der Kase einreichen und agen man für einen längeren Zeitraum wieder in Deutschland ist un die Mitgliedschaft wieder aufleben soll.
Soweit mein Vorschlag.
Vieleicht weis hier jemand noch einen besseren Rat.