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Krankengeldsperre
Verfasst: 10.09.2013, 10:57
von Buttala
An alle im Forum ,
benötige mal wieder dringend Eure Hilfe ,
meine Reha wurde genehmigt , 5 Wochen ,
( 51 SgbV Eilverfahren ) zwei Tage später
kommt der Bescheid vom Versorgungsamt ,
50 GDB , kann die Krankenkasse mir das
Krankengeld sperren wenn ich jetzt die
Altersrente für schwerbehinderte stelle ??
habe nur noch wenige Tage Zeit um das alles
schnell zu erledigen ,
deshalb brauch ich ganz dringend Eure Hilfe ,
Danke ,danke
Verfasst: 10.09.2013, 12:17
von Czauderna
Hallo,
nein, kann sie nicht, da du ja die Reha-Massnahme seinezeit beantragt hast und von daher deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Im Gegenteil, ein Rentantrag und damit das Ende der Krankengeldzahlung ist für die Kasse kein Problem.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.09.2013, 15:11
von reallyangry
Hallo Buttala,
bedenke biite folgendes:
Aufgabe der REHA ist, dich arbeitsfähig zu machen. Aufgabe der REHA-Klinik ist es damit, dich "gesund zu schreiben"...auch wenn du einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt hast (der könnte ja abgelehnt werden) und einen GdB von 50 hast. Ein GdB bedeutet nicht, dass man nicht als arbeitunfähig eingestuft wird.
So oder so wird sich deine Krankenkasse freuen.
Ich wünsche dir "Gute Besserung" und eine erfolgreiche REHA, die dir Klarheit (vor allem der DRV) verschafft.
Gruß ReallyAngry
Verfasst: 10.09.2013, 15:31
von Carola
Sie will Altersrente, keine EM-Rente.
Verfasst: 10.09.2013, 16:10
von Buttala
Hallo ,
klar möchte ich die Altersrente für schwerbehinderte ,
ich habe gedacht , wenn man nach Paragraf 51 SGB V ,auf Anordnung
der Krankenkasse den Reha - Antrag stellen muss ,
ist das Dispositionsrecht eingeschränkt ,
Ihr schreibt das die KK. sich freuen würde ,
sie bräuchte dann kein KG. mehr zu zahlen .
Wie wäre es denn, wenn ich die SBRente beantrage ,würde
die KK dann bis zur ersten Renten Zahlung KG zahlen ,
und müsste ich dann trotzdem zur Reha ????
Verfasst: 10.09.2013, 16:34
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Kasse weiterhin darauf besteht, dass Du zur Reha fährst. Denn da könnte rauskommen, dass Du arbeitsfähig bist oder so krank, dass es für eine Erwerbsminderungsrente reicht.
Insofern wird die Kasse sich zwar einerseits freuen, wenn Du die Altersrente beantragst, aber andererseits sicher nicht tatenlos zusehen, dass bis dahin nichts passiert.
Zu wann soll denn die Altersrente beantragt werden bzw. wann sind denn alle Voraussetzungen erfüllt?
LG, Fee
Verfasst: 10.09.2013, 16:44
von Buttala
Ja , alle Voraussetzungen sind erfüllt ,
ich könnte sozusagen direkt die SB Rente beantragen ,
könnte ja auch bei meinem SB Berater anrufen ,
aber ich möchte keine schlafenden Hunde wecken ,
deshalb wollte ich Eure Hilfe
Verfasst: 10.09.2013, 17:04
von Buttala
Habe vergessen zu erwähnen das ich ja in Reha will ,
dachte nur die DRV nimmt die Bewilligung zurück
wenn man Rente beantragt ,
es geht ja hauptsächlich darum ob ich den SB Rentenantrag
stellen darf , ohne das mir das KG gestrichen wird ,
und ob ich die KK um Erlaubnis fragen muss.
L.G. Buttala
Verfasst: 10.09.2013, 18:42
von Carola
Ja, darfst du, viel Spass in der Reha, und erhole dich gut.
Bewilligung liegt ja vor bei dir.
Termin hast du, die nehmen die Reha nicht mehr zurück.
Ansonsten kannste ja einfach in der (oder nach der) Reha einen
Rentenantrag stellen..(Je nach Rentenhöhe)
lg
Verfasst: 11.09.2013, 18:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
Du kannst ja auch in der Reha die Sozialberatung in Anspruch nehmen und Dir da erzählen lassen, dass Du in die Rente gehen kannst
LG, Fee
Verfasst: 12.09.2013, 20:07
von reallyangry
Hallo Buttela, Hallo Carola
Sie will Altersrente, keine EM-Rente.
Hab's überlesen. Viel Erfolg, Gute Besserung und eine schöne REHA wünscht
ReallyAngry