Krankengeldsperre
Moderator: Czauderna
Krankengeldsperre
An alle im Forum ,
benötige mal wieder dringend Eure Hilfe ,
meine Reha wurde genehmigt , 5 Wochen ,
( 51 SgbV Eilverfahren ) zwei Tage später
kommt der Bescheid vom Versorgungsamt ,
50 GDB , kann die Krankenkasse mir das
Krankengeld sperren wenn ich jetzt die
Altersrente für schwerbehinderte stelle ??
habe nur noch wenige Tage Zeit um das alles
schnell zu erledigen ,
deshalb brauch ich ganz dringend Eure Hilfe ,
Danke ,danke
benötige mal wieder dringend Eure Hilfe ,
meine Reha wurde genehmigt , 5 Wochen ,
( 51 SgbV Eilverfahren ) zwei Tage später
kommt der Bescheid vom Versorgungsamt ,
50 GDB , kann die Krankenkasse mir das
Krankengeld sperren wenn ich jetzt die
Altersrente für schwerbehinderte stelle ??
habe nur noch wenige Tage Zeit um das alles
schnell zu erledigen ,
deshalb brauch ich ganz dringend Eure Hilfe ,
Danke ,danke
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Buttala,
bedenke biite folgendes:
Aufgabe der REHA ist, dich arbeitsfähig zu machen. Aufgabe der REHA-Klinik ist es damit, dich "gesund zu schreiben"...auch wenn du einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt hast (der könnte ja abgelehnt werden) und einen GdB von 50 hast. Ein GdB bedeutet nicht, dass man nicht als arbeitunfähig eingestuft wird.
So oder so wird sich deine Krankenkasse freuen.
Ich wünsche dir "Gute Besserung" und eine erfolgreiche REHA, die dir Klarheit (vor allem der DRV) verschafft.
Gruß ReallyAngry
bedenke biite folgendes:
Aufgabe der REHA ist, dich arbeitsfähig zu machen. Aufgabe der REHA-Klinik ist es damit, dich "gesund zu schreiben"...auch wenn du einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt hast (der könnte ja abgelehnt werden) und einen GdB von 50 hast. Ein GdB bedeutet nicht, dass man nicht als arbeitunfähig eingestuft wird.
So oder so wird sich deine Krankenkasse freuen.
Ich wünsche dir "Gute Besserung" und eine erfolgreiche REHA, die dir Klarheit (vor allem der DRV) verschafft.
Gruß ReallyAngry
Hallo ,
klar möchte ich die Altersrente für schwerbehinderte ,
ich habe gedacht , wenn man nach Paragraf 51 SGB V ,auf Anordnung
der Krankenkasse den Reha - Antrag stellen muss ,
ist das Dispositionsrecht eingeschränkt ,
Ihr schreibt das die KK. sich freuen würde ,
sie bräuchte dann kein KG. mehr zu zahlen .
Wie wäre es denn, wenn ich die SBRente beantrage ,würde
die KK dann bis zur ersten Renten Zahlung KG zahlen ,
und müsste ich dann trotzdem zur Reha ????
klar möchte ich die Altersrente für schwerbehinderte ,
ich habe gedacht , wenn man nach Paragraf 51 SGB V ,auf Anordnung
der Krankenkasse den Reha - Antrag stellen muss ,
ist das Dispositionsrecht eingeschränkt ,
Ihr schreibt das die KK. sich freuen würde ,
sie bräuchte dann kein KG. mehr zu zahlen .
Wie wäre es denn, wenn ich die SBRente beantrage ,würde
die KK dann bis zur ersten Renten Zahlung KG zahlen ,
und müsste ich dann trotzdem zur Reha ????
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Kasse weiterhin darauf besteht, dass Du zur Reha fährst. Denn da könnte rauskommen, dass Du arbeitsfähig bist oder so krank, dass es für eine Erwerbsminderungsrente reicht.
Insofern wird die Kasse sich zwar einerseits freuen, wenn Du die Altersrente beantragst, aber andererseits sicher nicht tatenlos zusehen, dass bis dahin nichts passiert.
Zu wann soll denn die Altersrente beantragt werden bzw. wann sind denn alle Voraussetzungen erfüllt?
LG, Fee
ich gehe davon aus, dass die Kasse weiterhin darauf besteht, dass Du zur Reha fährst. Denn da könnte rauskommen, dass Du arbeitsfähig bist oder so krank, dass es für eine Erwerbsminderungsrente reicht.
Insofern wird die Kasse sich zwar einerseits freuen, wenn Du die Altersrente beantragst, aber andererseits sicher nicht tatenlos zusehen, dass bis dahin nichts passiert.
Zu wann soll denn die Altersrente beantragt werden bzw. wann sind denn alle Voraussetzungen erfüllt?
LG, Fee
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