Minijob und Versicherungspflicht
Verfasst: 09.09.2013, 11:17
Eine komplizierte Angelegenheit habe ich und hoffentlich können hier die Experten helfen.
Die Sache in Kurzfassung:
Ein Mann war bis 12.08.2013 ALG1 - Empfänger, danach aus Prinzip kein Hartz4-Antrag gestellt sondern einen Minijob mit monatlich wechselnden Einnahmen (180 -350€) angenommen. Seine Frau ist Hausfrau ohne Einkommen.
Der Mann ist seit dem 01.09.2013 Rentner geworden (vorzeitig ((63 Jahre))mit Abzügen).
Die Krankenkasse will ab 13.08.2013 Versicherungsbeitrag kassieren, deswegen hat sie "Angaben zur Person für den Zeitraum vom 13.08.2013 bis 31.08.2013 verlangt" . Es geht dabei um Einkommensnachweise.
Diese Familie lebt bis zur Rente vom Einkommen des Minijobs und v. kleineren Nebeneinkünften (Flaschensammeln usw.).
Es sind bzw. waren 17 Tage bis Renteneintritt, dann wird die Versicherung von der Rentenstelle gezahlt.
Frage hierzu: muss der Mann und seine Frau für die 17 Tage etwas zahlen und wenn ja, wovon? Es sind keine Ersparnisse vorhanden und in den 17 Tagen wurde auch keine Leistung von der Krankenkasse in Anspruch genommen.
Der Mann hat schon über wildesten Summen und Gerichtsvollzieher und Pfändung und sonstwas gelesen und ist ziemlich verunsichert.
Es wäre nett, wenn jemand, der sich mit der Materie auskennt, hier eine Antwort oder einen Vorschlag schreiben würde.
Vielen Dank!
Die Sache in Kurzfassung:
Ein Mann war bis 12.08.2013 ALG1 - Empfänger, danach aus Prinzip kein Hartz4-Antrag gestellt sondern einen Minijob mit monatlich wechselnden Einnahmen (180 -350€) angenommen. Seine Frau ist Hausfrau ohne Einkommen.
Der Mann ist seit dem 01.09.2013 Rentner geworden (vorzeitig ((63 Jahre))mit Abzügen).
Die Krankenkasse will ab 13.08.2013 Versicherungsbeitrag kassieren, deswegen hat sie "Angaben zur Person für den Zeitraum vom 13.08.2013 bis 31.08.2013 verlangt" . Es geht dabei um Einkommensnachweise.
Diese Familie lebt bis zur Rente vom Einkommen des Minijobs und v. kleineren Nebeneinkünften (Flaschensammeln usw.).
Es sind bzw. waren 17 Tage bis Renteneintritt, dann wird die Versicherung von der Rentenstelle gezahlt.
Frage hierzu: muss der Mann und seine Frau für die 17 Tage etwas zahlen und wenn ja, wovon? Es sind keine Ersparnisse vorhanden und in den 17 Tagen wurde auch keine Leistung von der Krankenkasse in Anspruch genommen.
Der Mann hat schon über wildesten Summen und Gerichtsvollzieher und Pfändung und sonstwas gelesen und ist ziemlich verunsichert.
Es wäre nett, wenn jemand, der sich mit der Materie auskennt, hier eine Antwort oder einen Vorschlag schreiben würde.
Vielen Dank!